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Alternative Weihnachtsgeschenke: Was Sie über Gutscheine wissen sollten

Was Sie über Gutscheine wissen sollten

So kurz vor Weihnachten ist mancher Bürger verzweifelt, weil er kein passendes Weihnachtsgeschenk hat. Im Zweifelsfall greift er kurz vor dem Heiligen Abend einfach zu einem Geschenkgutschein.

© dpa

Geschenkgutscheine zu Weihnachten sind praktisch - ber nicht ganz ohne Tücken.

Und liegt damit voll im Trend: Die kleinen „Wertpapiere“ sind seit Jahren der Renner. Auch heuer wächst die Anzahl der Gutscheinkäufer. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu:

Wie hoch ist der Anteil der Geschenkgutscheine am Weihnachtsgeschäft?

„Der Anteil steigt ständig. Auch heuer nimmt er zu. Er liegt in Bayern inzwischen bei fast 25 Prozent. Geschenkgutscheine werden immer beliebter“, weiß Bernd Ohlmann, Geschäftsführer des Bayerischen Einzelhandelsverbandes in München.

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Was wird alles als Gutschein geschenkt?

Ohlmann: „Praktisch alles. Das reicht vom Gutschein für ein Buch über Geschenke im Elektro- oder Baumarkt bis hin zu Dessous.“

Warum setzten die Menschen immer öfter auf diese Möglichkeit?

„Das wirkt einfach edler, als wenn man nur Geld in ein Kuvert steckt“, sagt Ohlmann.

Wer sollte diese „Geschenkpapiere“ verschenken?

Ohlmann: „Gutscheine sind eine gute Alternative für Menschen, die Fehlkäufe vermeiden wollen. Jemand, der seiner Tante oder seinem Neffen etwas schenken will, sie aber nicht gut kennt, tut sich schwer, etwas Passendes zu finden. Deshalb empfiehlt sich ein Gutschein.“

Darf die Einlösung von Geschenkgutscheinen zeitlich beschränkt werden?

„Sie dürfen in ihrer Gültigkeitsdauer beschränkt werden“, sagt der Verbraucherrechtsanwalt Jan Bartholl aus Münster. Zwar muss diese Beschränkung angemessen“ sein. Aber es gibt keine generelle Regel. 

Darf ein Händler die Einlösung eines Gutscheins auf zwei Wochen begrenzen?

Nein. Das Landgericht München I hat sogar eine Begrenzung auf ein Jahr (hier war der Gutschein für einen Buchhändler ausgestellt worden) für unzulässig erklärt (Az.:12 O 22084/06). Aber: Der Gutschein für ein Konzert, das in 14 Tagen stattfindet, verfällt, wenn er nicht genutzt wird. Generell gilt deshalb, dass Präsente wie etwa Theater- oder Konzertgutscheine, die an bestimmte Vorstellungen und Tage gebunden sind, nur bis zum Aufführungsdatum gelten und dann verfallen. 

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Gibt es generelle Anhaltspunkte für die Gültigkeit?

Ist keine Begrenzung angegeben, so läuft der Gutschein in der Regel nach drei Jahren ab, falls der Händler sich auf eine Verjährung beruft. Diese Dreijahresfrist hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil festgelegt. 

Wie soll sich der Käufer verhalten?

Verbraucheranwalt Bartholl rät, den Händler zu fragen, wie lange ein Gutschein eingelöst werden kann. „Einzelne Vereinbarungen sind möglich“, sagt Verbraucherschützerin Carolin Uhrig. „Da mündliche Zusagen aber schwer zu beweisen sind, sollten sich Verbraucher die Vereinbarungen auf den Kassenbon schreiben lassen – mit Datum und Unterschrift des Händlers.“

Was ist, wenn der Gutschein mehr Wert ist, als die erworbene Ware?

Markus Saller, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern: „Das ist nicht ganz geklärt. Unserer Ansicht nach hat der Kunde hier zumindest Anspruch auf einen Folgegutschein über das Restguthaben.“

di.

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