Die Unterbringung des Nürnbergers Gustl Mollath in der Psychiatrie gegen seinen Willen hat keine strafrechtlichen Folgen für einen Amtsrichter und einen Gutachter.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg verwarf eine Strafanzeige Mollaths gegen den Richter des Amtsgerichts Nürnberg und den psychiatrischen Sachverständigen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten und daher werde von der Einleitung von Ermittlungen abgesehen, teilte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai am Mittwoch mit.
Mollaths Anwalt hatte Anfang Januar die Anzeige im Namen seines Mandanten erstattet und Richter und Psychiater Freiheitsberaubung vorgeworfen, dem Amtsrichter auch Rechtsbeugung.
dpa









