Beschneidungs-Abstimmung ohne Fraktionszwang?

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    • 29.07.12
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Beschneidungs-Abstimmung ohne Fraktionszwang?

Berlin - Mit Blick auf die anstehende Entscheidung über die rituelle Beschneidung verlangen Bundestagsabgeordnete eine Aufhebung des Fraktionszwangs.

„Bei einer solch grundsätzlichen Frage kann man niemanden zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“.

Die stellvertretende Parteichefin der Linken, Caren Lay, betonte im Gespräch mit den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Montagausgaben), bei der Abstimmung handele es sich um eine Gewissensentscheidung. Auch SPD-Ethikexperte René Röspel sagte den Blättern, ein Fraktionszwang sei „in dieser Frage nicht angemessen“. Nun gelte es, eine Lösung zu finden, „wie wir das Dilemma zwischen Verfassungs- und Lebenswirklichkeit lösen“.

Röspel warnte vor einem überhasteten Vorgehen. „Ich habe keine Lust, am Ende ein verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden“, sagte er. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, versicherte, er habe „nichts dagegen, wenn die Abstimmung freigegeben wird“.

Justizministerium will angeblich kein gesondertes Gesetz

Der Bundestag hatte vor der Sommerpause eine gesetzliche Regelung angemahnt, um die bei Juden und Muslimen praktizierte rituelle Beschneidung von Jungen straffrei zu stellen. Hintergrund ist ein Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai, welches die Beschneidung eines Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Dagegen hatte sich im In- und Ausland Protest erhoben.

Das Bundesjustizministerium will laut „Spiegel“ allerdings kein gesondertes Gesetz zur Beschneidung von Jungen vorlegen und hat noch nicht entschieden, ob die neuen Regelungen ins Strafrecht oder ins Familienrecht aufgenommen werden.

Die religiöse Beschneidung von jüdischen oder muslimischen Jungen bleibt einem Medienbericht zufolge in Baden-Württemberg vorerst straffrei. Dies hätten die beiden Generalstaatsanwaltschaften im Land auf Anfrage erklärt, berichtete die Zeitung „Sonntag Aktuell“. Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Flieger wird mit den Worten zitiert: „Wir werden bei derartigen Beschneidungen auch weiterhin in Württemberg nicht ermitteln und warten die bereits angekündigte gesetzliche Regelung ab.“

Der Sprecher der Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft, Jürgen Gremmelmaier, erklärte dem Blatt zufolge, wenn eine Beschneidung nach allen Regeln der ärztlichen Kunst gemacht werde und die Eltern eingewilligt hätten, sei dies der richtige Weg.

dapd

Rubriklistenbild: © dpa

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