Das Bundesverfassungsgericht habe mit dem Urteil “Klarheit geschaffen“, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Sozialministeriums in Berlin. Nun müssten sich Bund und Länder auf eine Neuregelung einigen. Bis ein neues Gesetz vorliege, werde es eine Übergangsregelung geben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die staatlichen Geldleistungen für Asylbewerber zu niedrig sind und gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Länder müssten die Kosten hierfür tragen, der Bund regele den gesetzlichen Rahmen, erläuterte die Sprecherin.
Beide Seiten hätten sich in einer Arbeitsgruppe bislang nicht verständigen können. Das Gesetz werde nun aber - wie von Karlsruhe verlangt - “zeitnah und zügig“ auf den Weg gebracht.
dapd















