Klinik weist Vergewaltigungs-Opfer ab

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    • 17.01.13
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Skandal in katholischen Krankenhäusern

Klinik weist Vergewaltigungs-Opfer ab

Köln - Der Fall ist ein Skandal: Einem Kölner Vergewaltigungsopfer (25) wurde von Krankenhäusern der katholischen Trägerschaft die Behandlung verweigert.

Zwei katholische Kliniken in Köln sollen im Dezember 2012 eine 25-jährige Frau, die Opfer einer Vergewaltigung wurde, abgewiesen haben. Das berichtet der Kölner Stadtanzeiger.

Die junge Frau war dem Bericht zufolge, bei einer Feier offenbar mit K.o.-Tropfen betäubt worden und erst am nächsten Morgen auf einer Parkbank wieder zu sich gekommen. Zusammen mit ihrer Mutter suchte die Frau daraufhin den ärztlichen Notdienst auf. Da die 25-Jährige keinerlei Erinnerung hatte, konnte die behandelnde Ärztin eine Vergewaltigung nicht ausschließen und klärte das Opfer über das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft auf. Zudem stellte sie der Patientin nach umfassender Beratung ein Rezept für die Pille danach aus. Für die Beweissicherung sowie alle weiteren Untersuchungen sollte die Patientin an ein benachbartes katholisches Krankenhaus überwiesen werden.

Doch dort lehnte man ihren Fall laut Bericht ab - man könne die Patientin nicht behandeln. Der Grund: Untersuchungen nach einem sexuellen Übergriff seien mit einem Aufklärungsgespräch über eine ungewollte Schwangerschaft und deren Abbruch verbunden. Das aber widerspreche dem katholischen Gedankengut, weshalb auch keine Untersuchung vorgenommen werden könne. Auch der Versuch in einer zweiten Klinik der katholischen Trägerschaft blieb laut Zeitungsrecherchen erfolglos. Dort war sogar von "fristloser Kündigung" die Rede, sollte man sich gegen die Vorschriften widersetzen.

Diese unfassbare Regelung gilt offenbar seit zwei Monaten in einigen Krankenhäusern des Erzbistums Köln. Ein Sprecher des Erzbistums bestätigte, dass die Pille danach in katholischen Häusern nicht verschrieben werden dürfe und auch entsprechende Aufklärungsgespräche nicht durchgeführt werden könnten. Die reine Untersuchung zur Spurensicherung sei dagegen nicht untersagt. In einer Stellungnahme bedauert das Bistum, dass der Eindruck entstanden sei, in katholischen Krankenhäusern dürften Vergewaltigungsopfer nicht mehr untersucht werden. Das sei falsch. Zudem wurde betont, dass betroffene Frauen eine notwendige Behandlung erhalten würden.

Warum dem Vergewaltigungsopfer dennoch die Untersuchung verweigert wurde, ist derzeit nicht klar. Feststeht jedoch, dass die neue Regelung nicht nur für Opfer eine Zumutung ist, sondern auch für behandelnde Ärzte problematisch werden könnte.

vh

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