Deutsche Bank beruft außerordentliche Hauptversammlung ein

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    • 26.02.13
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Deutsche Bank: Außerordentliche Hauptversammlung

Frankfurt/Main - Die Deutsche Bank will mit einem Aktionärstreffen außer der Reihe noch offene rechtlichen Fragen der Hauptversammlung vom vergangenen Mai aus dem Weg räumen.

 Am 11. April sollen die Anteilseigner bei einer außerordentlichen Hauptversammlung die noch angefochtenen Beschlüsse vom Mai 2012 bestätigen, teilte die größte deutsche Bank am Dienstag in Frankfurt mit. Dabei geht es um die Gewinnverwendung, die Wahl des Abschlussprüfers und der Besetzung des Aufsichtsrats.

Alle drei Punkte waren im Mai von den Anteilseignern durchgewunken worden, wurden allerdings von einigen Aktionären angefochten. Wegen des noch offenen Rechtsstreits infolge der Pleite des Medienkonzerns Kirch ist die Bank seit einem Jahrzehnt immer wieder mit Anfechtungsklagen konfrontiert. Dieses Mal hatten die klagenden Aktionäre Rückendeckung vom Landgericht Frankfurt bekommen. Dieses hatte im Dezember einige Beschlüsse für nichtig erklärt, da die Deutsche Bank das Rederecht eines Anteilseigners zu Unrecht beschnitten habe.

Dagegen hatte die Deutsche Bank wiederum Berufung eingelegt. Doch der normale Rechtsweg dauert der Bank jetzt zu lange. Um den Geschäftsbericht veröffentlichen zu können und die nächste reguläre Hauptversammlung am 23. Mai abhalten zu können, sollen die Aktionäre jetzt noch einmal über die strittigen Punkte abstimmen. Sobald das durch ist, will die Deutsche Bank ihren Geschäftsbericht für 2012 vorlegen. Vorher ist das rechtlich nicht möglich, da der Abschlussprüfer formell noch nicht berechtigt ist.

dpa

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