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Punkte in Flensburg: Radikale Reform geplant

Punkte in Flensburg: Radikale Reform geplant

Berlin - Das Flensburger Punktesystem für Verkehrssünder soll nach Medienangaben im kommenden Jahr völlig umgebaut werden. Ist bald schon bei acht Zählern der Führerschein weg?

© AP

Zu schnelles Fahren soll künftig nur noch generell mit einem Punkt im Zentralregister bestraft werden.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) plane eine radikale Vereinfachung des bisherigen Systems, berichteten die “Bild“-Zeitung (Donnerstag) und die Zeitschrift “AutoBild“. Demnach sollen “grobe“ Verkehrsverstöße wie etwa zu schnelles Fahren künftig nur noch generell mit einem Punkt im Zentralregister bestraft werden. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. “Schwere“ Delikte wie das Fahren über eine rote Ampel sollen mit zwei Punkten geahndet werden. Derzeit werden diese Fälle noch mit drei bis sieben Punkten sanktioniert.

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Der Führerschein muss den Plänen zufolge schon bei acht Punkten in Flensburg abgegeben werden - bisher bei 18 Punkten. Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer bleibt es beim sofortigen Einzug der Fahrerlaubnis. Zudem sollen die Einträge künftig einzeln verjähren: 1-Punkt-Delikte nach zwei und 2-Punkte-Delikte nach drei Jahren.

Noch im Februar wolle Ramsauer Details seines Reformprojekts vorstellen, hieß es in beiden Berichten. Bis dahin soll geklärt sein, wie die alten Punkte in das neue System übertragen werden. Ramsauer hatte bereits 2011 mit Umstellungen anfangen, er senkte etwa die Grenze für den Verlust des Führerscheins von 20 auf 18 Punkte.

Das Verkehrszentralregister (VZR) gibt es seit 1958. Darin werden innerhalb des Kraftfahrt-Bundesamtes die Delikte und die dafür erhaltenen Punkte der Verkehrsteilnehmer elektronisch gesammelt.

Polizeigewerkschaft hält Pläne für Schnellschuss

Der Auto Club Europa (ACE) kritisierte die von Ramsauer anvisierte Beschränkung auf ein Punkte-System für grobe und schwere Verkehrsverstöße. Damit verabschiede sich der Minister von einer differenzierten Bewertung einzelner Verkehrsvergehen im Hinblick auf ihre Aussagekraft für die Fahreignung, sagte ACE-Chefjurist Volker Lempp. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnte ebenso vor einer Gleichstellung schwerer Verstöße mit kleineren Übertretungen.

Auch wenn die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Überprüfung des seit 1958 existierenden Registers grundsätzlich für sinnvoll hält, bezeichnete die Interessenvertretung Ramsauers jetzige Pläne als „anlasslosen politischen Arbeitsnachweis“. „Eine wirksame Verbesserung der Verkehrssicherheit wird nicht dadurch erreicht, dass ein funktionierendes und in der Bevölkerung akzeptiertes System auf den Kopf gestellt wird“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut. „Sicherere Straßen bekommt man vor allem durch eine konsequente Überwachung der dort geltenden Regeln. Das kann nur die Polizei, aber davon ist zu wenig da.“

dpa/dapd

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