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Verkehrssünden im Ausland - drastische Stafen  

Autsch! Das kosten Verkehrssünden im Ausland  

Italien versteht bei mehr als 1,5 Promille keinen Spaß: Das Auto wird beschlagnahmt und enteignet. In Dänemark kostet eine Trunkenheitsfahrt einen Monatslohn. Mehr über Verkehrssünden im Ausland:  

Verkehr Strafe Ausland

© dpa

Verkehrssünden werden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen geahndet als in Deutschland.

Wer im Ausland auf Tempolimits pfeift oder betrunken hinterm Steuer sitzt, muss mit drastischen Strafen rechnen. Verkehrssünden werden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen geahndet als in Deutschland.

Besonderes ín skandinavischen Ländern sind die Strafen hart: In Norwegen bestraft Rotlicht- und Überholverstöße mit jeweils 670 Euro. Auch in Finnland und Schweden drohen ebenfalls hohe Sanktionen.

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Wer Geldbußen im Ausland nicht sofort bezahlt, muss in vielen Ländern mit höheren Strafen rechnen. Besonders drastisch zeigt sich hier Griechenland. Dort kostet etwa ein Überholverstoß nach zehn Tagen bereits 700 Euro (statt 350 Euro bei Sofortzahlung).

Das Handy am Steuer kann ebenfalls teuer werden. In Italien müssen Autofahrer mit einer Strafe von mindestens 150 Euro rechnen. Nicht viel billiger ist das Telefonieren in den Niederlanden: Dort sind180 Euro fällig. Bei einer Alkoholfahrt mit mehr als 1,5 Promille in Italien wird das Fahrzeug beschlagnahmt und enteignet. In Spanien droht bei über 60 km/h zu schell oder bei Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,2 Promille eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten.Um hohe Bußgelder zu vermeiden rät der ADAC Autofahrern, die ins Ausland reisen, sich vorab über die dortigen Verkehrsvorschriften zu informieren.

Promillegrenzen im EU-Ausland

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Denn seit 28. Oktober 2010 können nichtbezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden. Die Geldsanktion muss sich hierbei auf mindestens 70 Euro einschließlich der Verfahrenskosten belaufen. Fahrverbote sowie Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verstöße im Ausland nicht.

Quelle: ADAC/dpa

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