Flug fällt wegen Schneesturm aus - ihre Rechte als Passagier

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    • 08.02.13
    • Reiserecht
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Anspruch auf Entschädigung?

Ihre Rechte bei Flugausfall wegen Schneesturm

Der US-Wetterdienst warnt vor einem "historischen Wintersturm" an der Ostküste. Der aufziehende Schneesturm bringt den Flugplan durcheinander. Das sollten betroffene Passagiere jetzt wissen.

Schnee und Eis behindert den Flugverkehr

© dpa

Ein drohender Schneesturm in den USA bringt auch den Flugverkehr in Deutschland durcheinander (Symbolbild).

Lufthansa, Air Berlin und United Airlines haben Fluge in die USA gestrichen. Wie viele Reisende von den Anullierungen betroffen sind, ist nicht bekannt.

Fällt jedoch ein Flug wegen des drohenden Schneesturms in den USA aus, bekommen Passagiere das Geld für ihr Ticket zurück. Das gelte für alle Fluggesellschaften, egal ob sie aus der EU in die Vereinigten Staaten fliegen oder innerhalb der USA unterwegs sind, sagte Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.

Einen Anspruch auf Entschädigung haben Betroffene in diesem Fall aber nicht. Denn ein Schneesturm ist höhere Gewalt. Dafür kann das Unternehmen nichts. „Da geht es um die Sicherheit der Passagiere, die wollen ja auch nicht in einen Sturm fliegen“, erklärte der Jurist.

Der nationale Wetterdienst erwartet für diesen Freitag (8. Februar) einen „möglicherweise historischen Wintersturm“. Mehrere Fluggesellschaften strichen daraufhin Flüge.

Anspruch auf Entschädigung bei Unwetter

Anspruch auf Entschädigung bei Unwettern haben Passagiere nur in bestimmten Fällen, etwa wenn ein Flug nicht direkt wegen des Sturms ausfällt, sondern indirekt. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn der Flugplan einer Airline so sehr durcheinandergerät, dass sie auch in Städten Flüge streichen muss, die der Sturm gar nicht betrifft. So regelt es die EU-Fluggastrechteverordnung.

Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei Verbindungen innerhalb der USA greife die EU-Verordnung nicht, sagte Reichertz. Der Flug müsse entweder in der EU starten oder dort landen. Ist das nicht gegeben, haben Passagiere selbst dann keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline nur indirekt wegen des Schneesturms Flüge streichen muss.

dpa

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