München - Ein schönes Lächeln kann teuer werden. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnersatz nur einen kleinen Teil der Kosten. Private Zusatzversicherungen schließen die Lücke. Doch nicht jedes Angebot ist sinnvoll.

© dpa (Symbolbild)
Leistungsstarke Tarife übernehmen oftmals auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Dies hat allerdings seinen Preis – entsprechende Tarife kosten meist deutlich über 20 Euro im Monat.
Seit 2005 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für Kronen, Brücken oder Prothesen nur noch einen Festzuschuss. Bis dahin beteiligte sich die Versicherung mit einem prozentualen Anteil an den Zahnarztkosten. Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach dem medizinischen Befund. Ob der Versicherte eine günstigere oder teurere Versorgung wählt, spielt dagegen keine Rolle.
Die einfachste Möglichkeit, Kosten zu sparen, ist ein regelmäßiger Zahnarztbesuch. So steigt der Festzuschuss um 20 Prozent, wenn der Versicherte in den vergangenen fünf Jahren einmal jährlich beim Zahnarzt war. Wer zehn Jahre regelmäßige Vorsorge vorweisen kann, bekommt sogar 30 Prozent mehr. Eine Sonderregelung gilt für Versicherte mit einem sehr geringen Einkommen: So erhalten etwa Empfänger von Arbeitslosengeld II, Bafög und Grundsicherung auf Antrag den doppelten Festzuschuss.
Aber auch ein regelmäßiger Zahnarztbesuch schützt nicht vor massiven Zuzahlungen. Ein Beispiel: Bei einer Krone zahle die Kasse maximal 160 Euro, sagt Stephan Nuding, von der Verbraucherzentrale Bayern. „Eine hochwertige Krone kostet allerdings rund 500 Euro.“
Als „Komfortversicherung“ bezeichnet Hajo Köster vom Bund der Versicherten Zahnpolicen. Das heißt: Im Gegensatz zu einer Privathaftpflicht- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist sie nicht unbedingt nötig. Zur Vorsicht rät Köster bei Versicherungspaketen – also etwa einer Kombination aus Heilpraktiker-, Zahnzusatz- und Brillenversicherung. In diesen Angeboten seien die Leistungen für Zahnersatz meist sehr niedrig, so Köster.
Vor einem Abschluss sollten Verbraucher das Kleingedruckte genau prüfen. Wichtige Fragen: Werden auch Implantate und Inlays bezahlt? Welche Leistungsbegrenzungen gelten in den ersten Jahren? Übernimmt die Zusatzversicherung auch Zahnarzthonorare bis zum Höchstbetrag der Gebührenordnung (3,5-facher Satz)?
Grundsätzlich sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, bevor größere Behandlungen anstehen. „In der Regel gilt eine Wartezeit von acht Monaten“, sagt Verbraucherschützer Nuding. Erst danach beteiligt sich die Versicherung an den Kosten – meist jedoch mit Einschränkungen. So gelten in den ersten Jahren meist Obergrenzen, die schrittweise steigen. „Spätestens nach fünf Jahren sollten die vollständigen Leistungen bezahlt werden“, betont Köster.
Wie viel kostet jedoch eine Zahnzusatzversicherung? Die Preise hängen stark vom Alter des Versicherten ab. „Für eine gute Absicherung muss ein 30-Jähriger etwa 20 Euro im Monat zahlen“, schätzt Nuding. Leistungsstarke Tarife übernehmen oftmals auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Allerdings sollte man sich von solchen Extras nicht blenden lassen, so Nuding. „Entscheidend für die Tarifwahl sollten die Leistungen beim Zahnersatz sein.“
Viele Versicherer werben mittlerweile gezielt für Zahnpolicen für Kinder – eine sinnvolle Investition für Eltern? Grundsätzlich gelten für Kinder bei Zahnersatz die gleichen Regeln wie bei Erwachsenen. Das heißt: Die Krankenkasse zahlt nur einen Festzuschuss. Allerdings benötigen Kinder nur äußerst selten Zahnersatz. Weit häufiger sind dagegen kieferorthopädische Behandlungen. Ob die Krankenkasse zahlt, hängt von der Fehlstellung der Zähne ab. Bei einer leichten Fehlstellung (Stufen 1 und 2) übernimmt die Kasse keine Behandlungskosten. Erst ab Stufe 3 – insgesamt gibt es fünf sogenannte Kieferindikationsgruppen – zahlt die gesetzliche Versicherung. Wer eine Police für seine Kinder abschließt, sollte daher darauf achten, dass die Zusatzversicherung auch Behandlungen in den Stufen 1 und 2 abdeckt.
„Zusatzversicherungen für Kinder, die kieferorthopädische Leistungen grundsätzlich ausschließen, machen wenig Sinn“, sagt Köster vom Bund der Versicherten. Doch selbst wenn die Leistungen enthalten sind, sollte man auf mögliche Obergrenzen im Kleingedruckten achten, empfiehlt Köster. Denn eine kieferorthopädische Behandlung könne durchaus mehrere tausend Euro kosten. Gute Zahnzusatzpolicen für Kinder gibt es bereits für unter zehn Euro im Monat.
Von Steffen Habit



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