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Krankenkassenbeiträge von privaten Lebensversicherungen

Rückwirkend rechtswidrig?

„Leser fragen – Experten antworten“; Geld & Markt 25. August

Der Gesetzgeber hat rückwirkend die rechtliche Basis von privaten Lebensversicherungen (die vom Arbeitgeber unterstützt wurden) zu Ungunsten des Versicherten, der die Lebensversicherung (als Absicherung für sein Alter - neben den Leistungen der BfA) abgeschlossen hat, geändert und so einen privaten Vertrag zwischen einer Lebensversicherung und einem Privatmann zu Gunsten einer dritten Person/Einrichtung, die am Vertrag selbst nicht beteiligt war, geändert, dies ist bemerkenswert! Und dies zu Ungunsten des Arbeitnehmers. Solches sollte eigentlich in einem Rechtsstaat nicht möglich sein! Die Änderung wurde nicht vorgenommen, weil die rechtliche Basis der Versicherung nicht den Gesetzen entsprach: Ich schloss den Lebensversicherungsvertrag 1970 ab, um für mein Alter vorzusorgen. Diese Art der Vorsorge (des Lebensversicherungsvertrages) unterstützte mein Arbeitgeber. Sie entsprach voll dem geltenden Recht. Ab 2000 erhielt ich die Auszahlungen aus dieser Versicherung zu 100 Prozent; ab April 2002 wurden 8,5 Prozent Krankenkassenbeitrag abgezogen; ab dem 1. Januar 2003 17 Prozent. Dies bedeutet eine rückwirkende Änderung der rechtlichen Basis (für die Auszahlung) der Lebensversicherung. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung bestand keine Beitragspflicht der Leistungen der Versicherung zu einer Krankenkasse, es war auch keine diesbezügliche Änderung vorgesehen. Weiterhin wurden die Beiträge in diese Versicherung vom Nettogehalt geleistet, nach Abzug des Beitrages in die Krankenkasse. Wenn bekannt gewesen wäre, dass die späteren Leistungen der Versicherung Krankenkassen beitragspflichtig werden könnten, hätte ich eine andere Art der Vorsorge/Lebensversicherung getroffen! Ich glaubte, in Deutschland in einem Rechtsstaat zu leben, in dem Gesetze nur dann rückwirkend geändert werden, wenn sie selbst als solche rechtswidrig sind! Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Lebensversicherungsvertrages entsprach der Vertrag voll dem geltenden Recht, wie auch zu Beginn der Wirksamkeit 2000 - Beginn der Auszahlung! In einem Rechtsstaat sollte man sich eigentlich auf geltendes Recht und geltende Gesetze verlassen können. Ich verließ mich zu Beginn meines Arbeitslebens bei Abschluss des Lebensversicherungsvertrages auf das geltende Recht und wollte für mein Alter vorsorgen. Leider habe ich nicht die finanziellen Mittel dieses, mein Anliegen vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Andererseits ist es mir klar, dass das Gericht nicht die Probleme hat, wie ein normaler Bürger, der im Berufsleben für seine Rente vorsorgen will/wollte. Man gewinnt den Eindruck, dass dem Bürger von verschiedenen Stellen später bewusst ein Bein gestellt wurde. Und er soll halt zahlen! Verlassen kann er sich auf nichts; offensichtlich.

 Goswin Mayer Ottobrunn

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