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Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

„CSU-Streit über Betreuungsgeld“; Titelseite 6. Februar

 Ersten wäre es schön, wenn wir wieder von Kindererziehung reden würden und nicht nur von Kinderbetreuung. Das erinnert mich so an Kinderbewahranstalten. Zweitens verstößt unser Staat bei diesem Thema ganz eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz. Eine Kind, das in der Krippe oder im Kindergarten betreut wird, wird mit 1000 Euro vom Staat unterstützt. Da sind die angedachten 300 Euro Erziehungsgeld nicht einmal halb so hoch. Drittens geht es nicht darum eine Familie zu belohnen (Prämie), dass sie sich um die Kinder kümmert. Es geht vielmehr darum, dass jede Familie den für sie richtigen Weg der Erziehung wählen kann. Jeder hat seine eigenen Vorstellungen wie er seiner Erziehungsaufgabe nachkommen will. Für die einen ist es richtig, sich in den ersten Jahren voll um die Kinder zu kümmern, für die anderen kommt eine Teilzeitbetreuung in Frage, für einen anderen Teil eine Vollzeitbetreuung. Je nach Einkommen, Berufs- und Familiensituation muss jeder für sich die passende Lösung finden. Aber wir müssen die Familien dazu in die Lage versetzen wirklich wählen zu können. Das muss einerseits durch eine angemessene finanzielle Unterstützung, aber auch durch entsprechende Flexibilität in Berufs- und Betreuungsalltag geschehen. Eine Familienstudie hat erst im letzten Jahr wieder die Zeit als die „neue Familienwährung“ bezeichnet. Ich bin es leid, dass von Politik und der Wirtschaftslobby die Familien gegeneinander ausgespielt werden. Wer sind die besseren Eltern? Die, die arbeiten und ihr Kind abgeben oder, die die beim Kind zuhause bleiben? Dies muss jeder für sich entscheiden! Alle Eltern sollten gemeinsam eintreten für eine echte Wahlmöglichkeit. Mit einem signifikanten Erziehungsgeld könnten die einen sich die außer Haus Betreuung leisten, die sie brauchen und wollen – der Staat müsste weniger Zuschüsse bezahlen – die anderen Familien könnten den Elternteil, der sich zuhause um die Kinder kümmert absichern (Kranken- Rentenversicherung).

Elisabeth Maier Freising

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