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Nach Unfall wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht: Angeklagter ohne Einsicht

Nach Unfall wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht: Angeklagter ohne Einsicht

Allershausen - Bei dichtem Nebel hat ein 60-jähriger Rentner an Silvester 2010 auf der A 9 einen Unfall verursacht, an dessen Folgen eine 61-Jährige starb. Jetzt wurde er vor Gericht verurteilt.

Am zweiten Verhandlungstag verurteilte das Amtsgericht Freising den Fahrer eines Fiat-Transporters gestern wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (120 Tagessätze zu 20 Euro).

Der aus der Gegend von Hameln stammende Angeklagte hätte den Unfall nach Ansicht des Gerichts durch eine den Witterungsverhältnissen angemessene Fahrweise verhindern können. Richterin Manuela Stangl schloss sich den Ergebnissen eines unfallanalytischen Gutachtens an, wonach der Rentner den Tod der Frau durch den Aufprall seines Fiats Höhe Allershausen zu verantworten hatte. Zwar fuhr noch ein BMW in den Ford. Für die schweren Verletzungen an Kopf und Wirbelsäule der Frau, die zu ihrem Tode führten, ist nach Überzeugung des Sachverständigen eindeutig der Angeklagte schuld.

Als tragisches Detail der Zeugenvernehmungen stellte sich heraus, dass sich die Frau unmittelbar nach dem Unfall den Umständen entsprechend subjektiv gut gefühlt hatte. Zwei Brüder, die kurz nach dem Unglück am Unfallort eintrafen, befreiten sie aus ihrem Auto. Der Angeklagte sei derweil anderweitig beschäftigt gewesen. Von den Helfern gestützt, sei die Frau sogar noch in der Lage gewesen, an den Rand der Autobahn zu gelangen „Es geht mir gut“, sagte sie zu den Brüdern. Kurze Zeit später kollabierte sie.

Dem Angeklagten gelang es nicht, den nachhaltig schlechten Eindruck aus dem Auftaktprozess vor zwei Wochen zu revidieren. Behauptungen, wonach die 61-Jährige durch den Unfall Suizid begehen wollte, dass der Ford unbeleuchtet fuhr und vor seinen Fiat schleuderte, ließen jede Spur von Mitgefühl vermissen. Vergeblich war sein Anwalt bemüht, den 60-Jährigen nicht zu Wort kommen zu lassen. „Am liebsten hätte ich ihn gar nicht mitgenommen“, verriet er in einer Sitzungspause.

Die Bemühungen seines Anwalts ignorierend, äußerte sich der Rentner in einer Art und Weise, die unvorstellbar für einen Prozess wie diesen schien. In seinem Schlusswort versicherte er, das Vorgefallene als Schock empfunden zu haben, betonte aber, nicht schuld zu sein. „Das Schlimmste für mich war“, ergänzte er, „dass ich die Beerdigung meiner Schwester verpasste.“ Die Schwester war tags zuvor einem Herzinfarkt erlegen.

Dem Taxler im Nebenjob kam es darauf an, seinen Personenbeförderungsschein nicht zu verlieren. Das Angebot der Staatsanwältin, 90 Tagessätze zu akzeptieren, womit er, als nicht vorbestraft, den Schein behalten hätte dürfen, verwarf er und auf einem Freispruch. Seinen Anwalt hatte er ankündigen lassen, im Fall einer Verurteilung in Berufung zu ziehen.

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