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Mit vernebelten Sinnen Fahrzeug samt Wohnwagen gelenkt

Mit vernebelten Sinnen Fahrzeug samt Wohnwagen gelenkt

Allershausen - Ein betrunkener 37-Jähriger hat im Mai einem Lkw auf der A 9 bei Allershausen den Außenspiegel abrasiert. Nun stand er deshalb vor Gericht.

Wegen eines Unfalls stand der Laster bei Allershausen im Stau, der 37-Jährige zog an ihm vorbei. Wegen Unfallflucht und Trunkenheit wurde dem Mann am Amtsgericht Freising jetzt der Prozess gemacht. Dem Angeklagten drohte eine Vorsatztat, denn spätestens nach dem Vorfall mit dem Spiegel hätte ihm nach Überzeugung der Staatsanwältin klar sein müssen, dass er nicht in der Lage war, das sieben Meter lange Wohnmobil mit einer großen Markise am Heck halbwegs sicher zu steuern.

Dass von der Verteidigung zu Prozessbeginn angekündigte Geständnis wog zunächst nur halb so viel. Der Mandant, hieß es, soll den Aufprall praktisch nicht bemerkt haben. Das Hörempfinden in dem Mobil sei ein anderes, als im Laster. Es bestünde kein Zweifel daran, dass der den Unfall bemerkt habe, hielt die Staatsanwältin dagegen. „Der Angeklagte ist schon sehr, sehr dicht an den Lkw gefahren“, ergänzte sie und begann laut darüber nachzudenken, dem Vorwurf der Fahrlässigkeit eine vorsätzliche Trunkenheit hinzuzufügen.

Der Anwalt betonte, dass er dem Mandanten dringend angeraten habe, seine Problematik aufzuarbeiten. „Da liegt was im Argen.“ Vermutlich hätte er das mit dem Spiegel auch klarer vernommen, wenn sein Alkoholproblem nicht wäre.

Der Angeklagte bedauerte seine Tat, räumte sein Problem ein. Für den Vater dreier Kinder sprach, dass er unmittelbar nach dem Vorfall in Entgiftung ging. Einmal wöchentlich wird er seitdem ambulant beim Blauen Kreuz betreut, er unterzieht sich freiwilligen Alkoholtests. „Ich bin froh, dass nichts Schlimmeres passiert ist“, bekannte er. „Schlimm genug, dass überhaupt etwas passiert ist.“ Dass er sich eifrig darum bemüht hat, sein Problem aufzuarbeiten, rechnete ihm die Staatsanwältin an. Der Schaden ist zudem bezahlt, der Angeklagte bislang nicht vorbelastet. Wegen Unfallflucht, fahrlässiger und vorsätzlicher Trunkenheit verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Geldstrafe über 2100 Euro (70 Tagessätze zu 30 Euro) und 13 Monaten Führerscheinsperre. Andreas Sachse

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