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Berger Streitereien: Ammer-Anwalt schickt Gerichtsvollzieher zu Genz

Ammer-Anwalt schickt Gerichtsvollzieher zu Genz

Berg - Erst ging es um Worte, jetzt geht es um Geld: Der Anwalt des Berger QUH-Chefs Dr. Andreas Ammer will dem Berger Unternehmer Siehgfried Genz den Gerichtsvollzieher schicken. Genz nämlich ist etwas schuldig geblieben.

Nach dem Eintritt von Siegfried Genz in die Berger CSU hatte Ammer das im QUH-Blog kommentiert. Genz fühlte sich verunglimpft, sein damaliger Anwalt Heinz Veauthier  war gegen Ammer juristisch vorgegangen und hatte eine Klage eingereicht. Da sich Ammer verpflichtete, einige Aussagen nicht zu wiederholen, wies das Landgericht diese Klage später ab. Die Kosten gingen zu Lasten des Klägers - Siegfried Genz.

Veauthier ist nicht mehr für den Unternehmer tätig, weswegen Ammers Anwalt Dr. Klaus Rehbock Genz persönlich zur Zahlung aufforderte - vergeblich, wie er erklärt. Deswegen hat er nun beim Amtsgericht Starnberg eine Zwangsvollstreckung beantragt. Das heißt: Ein Gerichtsvollzieher wird das Geld eintreiben.

Zugleich will Rehbock von Genz Ersatz für Kosten, die der QUH durch Unterlassungsansprüche seitens des früheren Rechtsvertreters entstanden sind.

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