Berg - Die letzte Hürde ist genommen: Der Starnberger Kreistag hat die Landschaftsschutzgebietsverordnung für das Ostufer des Starnberger Sees geändert. Windkraftanlagen fallen nun nicht mehr unter das Bauverbot. Im Berger Gemeinderat geht es morgen Abend um den Rest.

© ike
Die Berger Vorrangfläche: In Rot die ursprüngliche Fläche, in gelb die verkleinerte. Eine weitere Verkleinerung lehnen Kreis und Gemeinde ab.
Ein Teilflächennutzungsplan, wie ihn die Gemeinde Berg und alle anderen Gemeinden im Landkreis Starnberg zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen erarbeiten, kann nicht in Kraft treten, solange andere Rechtsvorschriften dagegensprechen. Landschaftsschutzgebietsverordnungen sind solche Rechtsvorschriften, weswegen der Kreistag Starnberg insgesamt vier ändern muss. Nummer 1 war am Montag jene für den östlichen Teil des Starnberger Sees - jenen Teil, in dem das Berger Konzentrationsgebiet Wadlhauser Gräben liegt.
Zumeist gegen die Stimme von Kreisrat Max Stürzer (CSU) lehnte der Kreistag alle Einwendungen ab und beschloss eine Änderung. Diese sieht keine Herausnahme vor, sondern eine Ausnahme:Windkraftanlagen fallen nun nicht mehr unter das Bauverbot. Dr. Jürgen Busse (Freie Wähler) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) - beide Juristen - regten eine Umformulierung an. Statt "nicht im Sinne der Verordnung" solle es eine Ausnahme vom Verbot sein. Grund: Die erstere Formulierung sorgt für Verwirrung und das Missverständnis, der Kreis sehe in 200-Meter-Windrädern keinen Eingriff in die Landschaft. Die Formulierung soll nun geprüft und nachträglich eingefügt werden, falls dies nicht das Verfahren stört.
Im Lauf der nächsten Wochen sollen auch die übrigen drei Schutzgebiete geändert werden.
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