Richter kennt keine Gnade bei Serientäter

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    • 27.02.13
    • Dachau
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Koch muss in den Knast

Richter kennt keine Gnade bei Serientäter

Dachau - Körperverletzung, Diebstahl und Erschleichen von Leistungen: Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Ein 24-jähriger Koch ist vom Dachauer Amtsgericht verurteilt worden. Diesmal kannte der Richter keine Gnade:

Bewährung kam nicht mehr in Frage. Der vorbestrafte Mann muss ins Gefängnis.

Auslöser für die Anklage war der Abend des 14. August 2011. Der Angeklagte vergnügte sich bei ein, zwei Maß Bier im großen Zelt des Dachauer Volksfestes. Irgendwann beschloss er, das Zelt zu verlassen, um nach eigenen Aussagen „eine zu rauchen“ und anschließend „wieder zurückzukommen“. Den Maßkrug nahm er jedoch mit. Ein Polizist beobachtete aus einem Fenster der Wiesnwache heraus den jungen Koch beim Verlassen der Feststätte. Der Beamte belehrte den 24-Jährigen, dass das Mitnehmen von Krügen nach draußen Diebstahl sei. Das wollte der junge Mann nicht einsehen. Daraufhin schleppte ihn der Polizist mit auf die Wache. Dort setzten beide ihre Diskussion fort, bis der Angeklagte plötzlich beide Hände in seine Jackentaschen steckte, einen Gegenstand herauszog und in seiner Faust versteckte. Der Aufforderung des Polizeibeamten, die Faust zu öffnen, kam er nicht nach. Stattdessen brüllte er nur: „Fuck you!“ Daraufhin rief der Beamte nach Verstärkung.

Vier Polizisten brachten den 24-Jährigen zu Boden und fixierten ihn. Einer der Beamten versuchte, die Faust des 24-Jährigen unter dem Körper hervorzuziehen und zu öffnen. Dabei wurde er mit mehreren Kratzern am Unterarm verletzt. Der 24-Jährige nutzte den Tumult und schluckte kurzerhand den Gegenstand, der sich in seiner Faust befunden hatte, herunter. „Anschließend wurde er wieder ruhiger und zugänglicher“, berichtete einer der Polizisten nun vor dem Dachauer Amtsgericht.

Der Angeklagte, der momentan arbeitslos ist und bei einem Kumpel in Karlsfeld wohnt, gab an, weder einen Gegenstand versteckt, geschweige denn etwas verschluckt zu haben. Auch an die Beleidigung könne er sich nicht erinnern. Weil er den Gang der Hauptverhandlung immer wieder mit Zwischenrufen störte, bekam der 24-jährige Angeklagte ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro aufgebrummt.

Im Prozess wurde ebenfalls das Erschleichen von Leistungen untersucht: Der 24-Jährige war 2011 mehrfach hintereinander beim Schwarzfahren in der S-Bahn erwischt worden. Dies räumte der junge Mann ein.

Außerdem gab er reumütig zu, ein Alkoholproblem zu haben. Zum Tatzeitpunkt hatte er 1,52 Promille intus. Es komme öfter vor, dass er sich an Handlungen, die er im Rauschzustand begeht, nicht erinnern könne, gestand der 24-Jährige im Laufe der Verhandlung. Er habe deshalb darüber nachgedacht, ein halbes Jahr lang eine stationäre Suchttherapie zu machen.

Alle Einsicht nutzte jedoch nichts. Die Strafe des Gerichts traf den jungen Mann sichtlich schwer: Richter Lars Hohlstein verurteilte ihn zu acht Monaten Freiheitsstrafe. Eine Bewährung hielt der Vorsitzende nicht für angebracht. Kein Wunder: Nicht weniger als zwölf Verurteilungen hat der Angeklagte im Laufe seines noch jungen Lebens gesammelt – darunter unter anderem Körperverletzung und Diebstahl.

Pia Ziegler

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