Engelbert Strauss Laden: Zunfthose neben Daunenjacke

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    • 26.02.13
    • Dachau
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Ist das wirklich ein Großhandel?

Kontroverse um "Engelbert Strauss"-Laden

Dachau - Bei Engelbert Strauss im Gada hängen Latzhosen neben Polo-Shirts, Zunfthosen neben warmer Unterwäsche. Darum fragen sich die Dachauer Stadträte: Handelt es sich bei dem Fachmarkt für Berufskleidung tatsächlich um einen Großhandel?

Arbeitskleidung auf 2400 Quadratmetern: der Großhandel Engelbert Strauss im Gada. Foto: ink

Arbeitskleidung auf 2400 Quadratmetern: der Großhandel Engelbert Strauss im Gada. Foto: ink

Das Landratsamt will diese Frage klären.

Es gibt Kapuzenshirts, Daunenjacken, Skiunterwäsche, Polo- und T-Shirts, Ledergürtel, Sportschuhe, Fleece- und Gore-tex-Jacken, Jeans: Die Grenze zwischen sogenannter Workwear, Arbeitskleidung, und alltagstauglicher Sportswear, also Sportbekleidung, scheint fließend zu sein - zumindest, solange es sich nicht um Blaumänner, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe oder Grobcord-Zunfthosen handelt. Im Workwearstore Engelbert Strauss im Gada finden nicht nur Förster, Bauern und Ärzte das richtige Outfit für ihren Arbeitsalltag. Auch Otto Normalverbraucher kann sich dort einkleiden.

Engelbert Strauss als Großhandel genehmigt 

Aus diesem Grund sieht Christian Stangl (CSU) in dem Geschäft einen „überdimensionalen Einzelhandel“. Auch Peter Denk (ÜB) fragt sich, wie es zum Bau dieses „Einzelhandelsbetriebs“ kommen konnte. Denn der Fachmarkt für Berufskleidung wurde als Großhandel genehmigt. Und daran haben die Dachauer Stadträte große Zweifel. Als das Thema im Zuge der Nachbarbeteiligung auf den Tisch kam, entstand in der Bauausschusssitzung eine rege Diskussion. Die Stadträte beauftragten die Stadt, beim Landratsamt nachzufragen, ob die Baugenehmigung mit dem Ist-Zustand übereinstimmt. Und das hat die Stadt getan.

Mit einer Verkaufsfläche von rund 2400 Quadratmeter hat der sogenannte Workwearstore im vergangenen Oktober seinen Betrieb aufgenommen. „In seinem Bauantrag an das Landratsamt hatte das Unternehmen ein Gutachten vorgelegt, das belegte, dass Engelbert Strauss ein Großhandel sei“, erklärt Alexander Krug, Abteilungsleiter Baurecht im Landratsamt. Ein geringer Absatz an Endverbrauchern sei in dem Gutachten aufgeführt gewesen. „Dieses Gutachten wurde zur Prüfung an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet“, so Krug. Die Höhere Landesplanungsbehörde habe dem Landratsamt Dachau in ihrer fachlichen Einschätzung mitgeteilt, dass die Genehmigung als Großhandel erteilt werden könne. Als „Fachmarkt für Berufskleidung mit hochspezialisierter Sortimentsstruktur (Berufsbekleidung, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe)“ wurde der Workwearstore als Großhandelsbetrieb mit einer Verkaufsfläche von 2400 Quadratmetern schließlich genehmigt. Das Landratsamt und die Höhere Planungsbehörde der Regierung berücksichtigten vor allem, dass „bei Engelbert Strauss ein überwiegend nicht-zentrenrelevantes Warensortiment für eine enge Zielgruppe mit reinem Zielkaufcharakter vertrieben wird“, wie der Sitzungsvorlage zu entnehmen war.

Kein Gewerbeschein für Einkauf nötig

Das sieht Peter Denk nicht so: „Da gibt’s Sportschuhe, Unterwäsche, alles, was zentrumsrelevant ist.“ Denk verweist auf zulässige Größen für Einzelhandel im Gewerbegebiet von maximal 1200 Quadratmetern. Außerdem gibt der ÜB-Stadtrat zu bedenken: „Ich habe mir dort einen Gürtel gekauft und musste nichts vorlegen.“ Denn wer bei Engelbert Strauss einkauft, braucht keinen Gewerbeschein.

Christian Stangl teilt die Bedenken. Seiner Ansicht nach führe der Betrieb in der Nachbargemeinde das Zentrenkonzept der Stadt Dachau ad absurdum: „Wir befolgen unser Zentrenkonzept, haben auch Anträge abgelehnt - und jetzt haben wir in der Nachbargemeinde einen überdimensionalen Einzelhandel.“ Kai Kühnel (Bündnis) sagte dazu nur: „Großhandel genehmigt, Einzelhandel gebaut.“

Um das herauszufinden, hat sich die Stadt an das Landratsamt gewandt. „Wir haben schon eine E-Mail erhalten“, sagte Alexander Krug. Dieses Problem sei erst jetzt durch die Stadt Dachau bekanntgeworden, so der Baurecht-Abteilungsleiter. „Wir werden uns den Betrieb nun ansehen und dann intern klären, ob ein Verstoßvorliegt.“ Wenn nötig, werde ein bauaufsichtliches Verfahren eingeleitet - und hier ist das Spektrum an möglichen Konsequenzen sehr groß: Ob überhaupt ein Verstoß festgestellt werde, und wenn ja, ob dieser dann genehmigungsfähig sei - bis hin zu der Folge, dass der Betrieb so nicht weitergeführt werden könne.

Auf das Ergebnis der Untersuchungen ist Peter Denk sehr gespannt. Und Christian Stangl hat sich vorab schon bei Rechtsamtsleiter Josef Hermann nach einer möglichen Klage erkundigt. Der hat aber eingebremst: Wenn der Betrieb tatsächlich nicht von der Baugenehmigung gedeckt sei, könne nur das Landratsamt dagegen vorgehen. Und dem wurde der Ball ja nun zugespielt.

(no)

Lesen Sie hier: „workwearstore“ in Bergkirchen - Schick, schicker, Handwerker

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