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Dachauer Todeschütze will neuen Anwalt

Todesschütze von Dachau kündigt seinem Anwalt

Dachau/Landshut – Gut fünf Wochen nach der Tötung des Staatanwalts Tilman T. am Amtsgericht Dachau hat sich der Beschuldigte Rudolf U. einen neuen Verteidiger genommen.

Bislang war der 54-jährige Transportunternehmer von dem Münchner Anwalt Wilfried Eysell vertreten worden. Am Mittwoch jedoch stellte U. bei der Staatsanwaltschaft München den Antrag, seinen Pflichtverteidiger von dem Fall abberufen zu lassen.

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Eysell hatte den Medien gegenüber über den Hass auf die Justiz seines Mandanten gesprochen – möglicherweise war das ausschlaggebend für den Wechselwunsch. Eysell ist derzeit im Urlaub und für eine Auskunft nicht erreichbar.

Künftig wird U. von Maximilian Kaiser, 35 Jahre alter Anwalt aus Landshut, vertreten. Er äußerte sich nicht zum Grund des Anwaltswechsels. Rudolf U. war bis vor kurzem im Gefängnis München-Stadelheim inhaftiert, jetzt sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Straubing. Dort hat ihn Maximilian Kaiser am Mittwoch für eineinhalb Stunden besucht. Der Landshuter Anwalt, nach eigenen Angaben schwerpunktmäßig mit dem Strafrecht befasst, sagt, dass sein Mandant „psychisch angeschlagen“ sei. Zudem wirke Rudolf U. abgemagert. Über die Tat selbst hätten die beiden sich noch nicht unterhalten, allerdings sei das mögliche Motiv Thema gewesen.

Fünf Tage nach der Tat hatte Rudolf U. seinem Pflichtverteidiger anvertraut, dass er vor Gericht seit sieben Jahren immer verloren hätte. Er habe das Gefühl, permanent ungerecht behandelt worden zu sein. Bevor er im Gerichtssaal ausgerastet war, war er zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der neue Anwalt Kaiser will sämtliche Gerichtsverfahren überprüfen lassen: „Es muss aufgeklärt werden, ob der Vorwurf, er sei immer wieder ungerecht behandelt worden, tatsächlich zutrifft“, sagte er. Das könnte zumindest ein Motiv erklären – der Haftbefehl, den die Staatsanwaltschaft beantragt und den der Richter dementsprechend erlassen hatte, lautet derzeit auf Heimtückemord bzw. Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen.

Kaiser sieht die Gefahr, dass der Staat „dem Täter seine verfassungsrechtlich garantierten Rechte schwerer zugänglich machen könnte“. Das sei eine heikle Geschichte – immerhin habe die Justiz einen der ihren verloren.

Carina Lechner

Rubriklistenbild: © Chymyn

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