Dachau - Es hätte so einfach sein können: Kein Zeuge erkennt die Angeklagten wieder, schon werden sie von der Körperverletzung frei gesprochen. Doch blöderweise schrieb einer der beiden einen genauen Bericht über den Vorfall - der schließlich in die Hände der Richterin fiel.
Das hatten sich die Herren vom Security-Dienst wohl anders vorgestellt. Zwei Sicherheitsmänner mussten sich am Amtsgericht Dachau wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Am Siedlerfest in Karlsfeld sollen sie zwei Besucher so gewalttätig aus dem Zelt befördert haben, dass die auf den harten Boden knallten und sich verletzten. Ob es tatsächlich diese beiden Sicherheitsleute waren, die in der Verhandlung saßen, konnte jedoch keiner der Zeugen sagen. „Die hatten alle kurze Haare und die gleichen Jacken an“, sagte eine Zeugin. „Wenn die sich umdrehen, sehen sie alle gleich aus“, so ein anderer Zeuge. Selbst die Geschädigten selbst konnten sich an keine Gesichter erinnern.
Doch ans Messer lieferten sich die Männer vom Sicherheitsdienst vor Gericht nun selber. Einer der beiden Angeklagten, der 31-Jährige Einsatzleiter der Truppe, schickte im Vorfeld der Verhandlung an alle Zeugen unter seinen Kollegen eine E-Mail mit der genauen Beschreibung des Vorfalls. Eine klare „Zeugenbeeinflussung“, wie Richterin Petra Nolte später betonte. Dumm für den Einsatzleiter war allerdings, dass einer der Kollegen vor der Verhandlung bei der Geschäftsstelle des Gerichts anrief. Er erklärte, dass er nichts gesehen habe und so die Beschreibung seines Einsatzleiters nicht bestätigen könne. Das Gericht forderte daraufhin die E-Mail an.
Und so kam, was kommen musste: Die zwei weiteren Mitarbeiter der Security-Firma mussten in den Zeugenstand und erzählten brav die Version, die ihnen ihr Einsatzleiter zuvor geschickt hatte. Es fielen immer wieder dieselben Sätze mit denselben Wortlauten. Beispielsweise, „wir haben die beiden Herren vor dem Zelt abgestellt und sie sind dann gestolpert“.
Der Staatsanwalt forderte acht Monate Gefängnis für einen der beiden Securities - denn der war bereits auf Bewährung, auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Für den zweiten Sicherheitsmann forderte der Staatsanwalt sechs Monate auf Bewährung. Richterin Petra Nolte blieb darunter. Sie verwies auf den „minderschweren Fall“ und auf die Schwierigkeit, das Hausrecht in so einer Situation durchzusetzen. Sie verhängte 4800 Euro und 6400 Euro Geldstrafe für die beiden Sicherheitsleute.
(cc)
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