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Klaps auf Po einer Polizistin ist eine Beleidigung - sagt das Amtsgericht Dachau

Gericht verhandelt Klaps auf Polizistinnen-Po

Dachau/Günding - War es ein bewusster Klaps auf den Po? Oder nur der Versuch, sich Platz zu verschaffen? Diese Frage und eine Auseinandersetzung, in der ein Teppichmesser eine Rolle spielte, beschäftigte jetzt Richterin Petra Nolte am Dachauer Amtsgericht.

Ein 22-jähriger Fahrradfaher hatte nahe Günding eine an der Amper entlanglaufende Joggerin im Vorbeifahren am Gesäß berührt. Dumm nur, dass die 33-Jährige von Beruf Polizeibeamtin ist. Als sie den Iraker zur Rede stellen wollte, fuhr er einfach davon.

Das wollte die Dame nicht ohne Folgen lassen. Am nächsten Tag wartete sie mit ihrem Ehemann, ebenfalls Polizist, an derselben Stelle auf den Übeltäter. Als der wiederrum mit den Fahrrad vorbeifuhr, ging der Ehemann auf ihn zu und wollte ihn zur Rede stellen. Der Iraker ergriff die Flucht, und zückte, als ihn der Polizist einholte, sogar ein Teppichmesser, bewegte sich damit aber wohl schon vom Polizisten weg. Er entkam und konnte erst nach einer Großfahndung gefasst werden.

„Ich hatte Angst“, verteidigte sich der Angeklagte vor Gericht. Diesen Eindruck bestätigte auch ein Zeuge, in dessen Einfahrt der Täter geflüchtet war. Dass es sich bei dem Ehepaar um Polizisten handelte, habe er erst im Nachhinein erfahren, erklärte der Angeklagte. „Ich dachte nur, er will mich schlagen“, ließ er über seinen Dolmetscher ausrichten. Der Angeklagte selbst spricht und versteht die deutsche Sprache kaum, erst seit zwei Jahren lebt er in Deutschland.

Die Joggerin habe er nur berührt, weil er keinen Platz hatte, um vorbeizufahren. Er habe schon zuvor auf sich aufmerksam gemacht, doch die Polizistin habe ihnnicht gehört, weil sie beim Joggen Kopfhörer trug. Er entschuldigte sich im Gerichtssaal bei der Dame.

Die war sich jedoch sicher, dass der Klaps bewusst auf ihre linke Pobacke platziert war, und auch der Staatsanwalt wertete die Berührung als tätliche Beleidigung. „Es gab keinen Grund, der Dame ans Gesäß zu langen“, sagte auch Richterin Petra Nolte. Allerdings war sie zu der Überzeugung gelangt, dass der junge Mann aus dem Irak bei der Verfolgung am nächsten Tag aus Angst gehandelt habe. Weil der Angeklagte nicht vorbestraft ist stellte Richterin Petra Nolte das Verfahren gegen eine Zahlung von 360 Euro ein. (dg)

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