Dorfen - Der Unfall in der Biogasanlage in Nicklhub hat harte Konsequenzen. Der Betreiber ist zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

© Weingartner
Unfall mit Konsequenzen: Wegen fahrlässiger Gewässerverunreinigung ist der Betreiber der Biogasanlage zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Das Amtsgericht Erding sah bei der gestrigen Verhandlung den Tatbestand der fahrlässigen Gewässerverunreinigung erfüllt und brummte dem 40-jährigen Landwirt zu der Bewährungsstrafe auch noch eine Geldauflage in Höhe von 10 000 Euro auf.
Anfang Mai 2010 hatte ein Spaziergänger eine zähflüssige Masse auf der Isen in Schwindegg entdeckt und Alarm ausgelöst. Mehr als 200 Feuerwehrleute aus Wasentegernbach und Dorfen, einige aus dem Kreis Mühldorf und später Erding und Altenerding waren bei Dunkelheit und Regen gefordert, die Speisefette und Reststoffe aus der Tierverwertung zu binden und die Substanz abzusaugen. Die Kräfte mussten zweimal ausgetauscht werden, da sich der Ölfilm über ein kaum zu überschauendes Gebiet zog.
Die Spur ließ sich über Bäche und Gräben leicht zur Biogasanlage in Nicklhub zurück verfolgen. Dort war der Inhalt von Behälter 3, eigentlich Endlager, in eine Kleinkläranlage übergelaufen und von dort in die Gräben des Anwesens, in Bäche und schließlich zur Isen. Ursache war der Defekt einer Pumpe, die den Klärschlamm aus der 3-Kammer-Grube in das Endlager pumpen sollte. Da letzteres höher befüllt war als der Pumpeneinlauf kam es zum technischen Versagen.
Der 40-Jährige räumte daraufhin die Anklage ein, musste sich aber auch drei einschlägige Vorstrafen des unerlaubten Betreibens, beziehungsweise der Gewässerverunreinigung vorhalten lassen. Verheiratet und Vater zweier Kinder hat der Betreiber der Biogasanlage ein Einkommen zwischen 6000 und 7000 Euro monatlich.
Die Kosten für die Gewässerverunreinigung beliefen sich auf 90 000 Euro und wurden inzwischen weitgehend von der Haftpflichtversicherung beglichen. gse
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