Tattoo macht Sanitäter (32) mächtig Ärger

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    • 12.03.13
    • Ebersberg
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Haben ja, zeigen nein

Tattoo macht Sanitäter (32) mächtig Ärger

Ebersberg - Der Rettungsdiensthelfer versteht die Welt nicht mehr. Er hat bei einer Übung mitgemacht und jetzt Ärger mit der Staatsgewalt. Der Grund: Eine Tätowierung auf der Brust.

© jro

Um diese Keltenkreuz-Tätowierung unterhalbt der geschminkten Wunde geht es. Man darf sie zwar haben, aber nicht zeigen.

Im Rahmen der Sanitäterausbildung wurde beim Roten Kreuz in Ebersberg fleißig geübt. Mit dabei war Herbert G. (Name geändert) aus Zorneding. Er ist Rettungsdiensthelfer und engagierter Feuerwehrmann. Herbert G. „spielte“ an diesem Tag ein Opfer und ließ sich eine täuschend echt aussehende Stichverletzung an der Schulter schminken. Interessiert beobachtet vom Fotografen der Ebersberger Zeitung, der für eine Reportage mit einem schreibenden Kollegen vor Ort war. Das Foto des jungen Mannes mit dem nackten Oberkörper erschien am Montag in der Zeitung – ein Anruf der Polizei bei dem Zornedinger folgte auf den Fuß.

Was war geschehen? Herbert G. hat sich vor über zehn Jahren auf die Brust ein Keltenkreuz tätowieren lassen – weil er ein „Keltenfan“ sei, wie seine Frau betont. Dieses Zeichen, das man auf Mittelalter- und Flohmärkten zuhauf kaufen kann, darf man zwar tragen, aber nicht zeigen, denn die rechtsradikale Szene hat sich dieses frühmittelalterlichen Elements sakraler Kunst bedient. Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2008, dass das Zeigen des Keltenkreuzes den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Wenn es ohne konkreten Hinweis auf die verbotenen Organisationen erfolgt.

Das dürften die Wenigsten wissen, Herbert G., der eigenen Angaben zufolge vollkommen unpolitisch ist, wusste es jedenfalls nicht. Weil ein „Hinweisgeber“ die Polizei auf das Foto in der Zeitung aufmerksam machte, Herbert G. praktisch anzeigte, muss sich dieser in den nächsten Tagen in der Dienststelle der Ebersberger Polizei zu dem Vorfall äußern. Danach entscheidet der Staatsanwalt, über das weitere Verfahren. Ermittler Norbert Zacher sagte auf Anfrage der Ebersberger Zeitung, G. hätte die Tätowierung beispielsweise mit einem Pflaster abdecken müssen, wenn er bei der Übung des Roten Kreuzes seinen Oberkörper entblößt. So aber bestehe jetzt ein „Anfangsverdacht“, es müsse ermittelt werden. Er selbst wisse sehr wohl, „dass nicht jeder, der ein Keltenkreuz hat, ein Rechter ist“, meint der Polizeibeamte.

Michael Acker

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