Hundeverordnung: IG Schwabener Moos will klagen

    • aHR0cDovL3d3dy5tZXJrdXItb25saW5lLmRlL2xva2FsZXMvZWJlcnNiZXJnL21hcmt0LXNjaHdhYmVuL2h1bmRldmVyb3JkbnVuZy1zY2h3YWJlbmVyLW1vb3Mtd2lsbC1rbGFnZW4tMjc2MzAwNS5odG1s2763005Hundeverordnung: IG Schwabener Moos will klagen0true
    • 21.02.13
    • Markt Schwaben
    • 25
    • Drucken

Hundeverordnung: IG Schwabener Moos will klagen

Markt Schwaben - Eine Klage und eine Dienstaufsichtsbeschwerde werden in den nächsten Tagen auf die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zukommen. Es geht um die seit Jahresanfang gültige Schutzverordnung für Wiesenbrüter auch im Umgriff des Schwabener Moos’.

Das Schwabener Moos: Die Untere Naturschutzbehörde will hier Wiesenbrüter schützen. Foto: dz

Das Schwabener Moos: Die Untere Naturschutzbehörde will hier Wiesenbrüter schützen. Foto: dz

Das bestätigte Kurt Gebhardt aus Markt Schwaben, Mitglied der Interessengemeinschaft (IG) Schwabener Moos, gestern auf Anfrage der Ebersberger Zeitung. Intern haben sich die in der IG formierten Bürger bereits darauf verständigt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Johann Taschner, Chef der Unteren Naturschutzbehörde, in die Wege zu leiten.

Laut Gebhardt soll sie noch in dieser Woche vorgelegt werden. Darüber hinaus strebt die IG Schwabener Moos einen weiteren juristischen Schritt an. Begründung: Im Vorfeld der in Markt Schwaben heftig umstrittenen Entscheidung des Landratsamtes pro Schutzverordnung sei Mitgliedern der IG und deren Anwalt Dr. Wolf Herkner (Ebersberg/Wasserburg) eine ausreichende Akteneinsicht nicht gewährt worden. Herk-ner ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und von der IG mit einem Mandat ausgestattet worden. Darüber hinaus vertritt der Anwalt auch die Interessen einer Schwabener Moos-Anliegerin.

Herkner unterstrich auf Anfrage, dass sich im Landratsamt eine Akteneinsicht als sehr schwierig erwiesen habe. Ihm seien trotz Vorlage einer vollständigen Vollmacht bislang lediglich ein paar Blätter mit Umweltinformationen überlassen worden. Die seien aber nur ein Bruchteil der kompletten Akte.

Das Landratsamt hatte sich dabei auf das Umweltinformationsgesetzes berufen. Herkner dagegen zieht das Verwaltungsverfahrensgesetz heran und möchte so die gesamten Akten kennenlernen sowie vollständige Einsicht haben. Es gehe in erster Linie darum, zu überprüfen, ob und in welcher Form ein von der IG Schwabener Moos eigens vorgelegtes Konzept zur umweltverträglichen Nutzung des Schwabener Moos’ überhaupt eingeflossen sei in die Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde. Die hat, wie berichtet, zum Jahreswechsel für mehrere Areale im Landkreis (u.a. auch das Schwabener Moos) eine Schutzverordnung in Kraft gesetzt, die insbesondere Hundehalter für eine unverhältnismäßige Gängelung und eine Beschneidung ihrer Interessen halten.

Herkner hat nach eigenen Worten, um in der Sache weiterzukommen, gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde direkt bereits den Klageweg angedroht. Welchen genau, das ist noch offen. Das Landratsamt habe beim bislang letzten Zusammenkommen Anfang Februar signalisiert, dass es eine Einsicht in die komplette Akte nur gewähre, wenn der Anwalt eine Vollmacht vorlege, die ihn berechtige, ganz speziell eine Normenkontrollklage einzulegen. Der Jurist: „Ich werde auch diese gewünschte Vollmacht in den nächsten Wochen vorlegen.“

Was Herkner besonders stört, ist, dass er in seinen Augen die erforderliche umfassende Vollmachten längst vorgelegt hat. Das Landratsamt habe in diesem Vorgang bislang eine „seltsame Umständlichkeit“ an den Tag gelegt. Wolf Herkner wörtlich: „Bürgernähe sieht in meinen Augen anders aus.“

Dabei ist sich Herkner nicht mal sicher, ob eine Normenkontrollklage überhaupt eingeschlagen werden muss. „Ich kann das aber nur sicher entscheiden, wenn ich vorher die Akten gelesen habe.“ Er und die IG fühlen sich derzeit also in einem sprichwörtlichen Teufelskreis gefangen.

Johann Taschner sagte auf Anfrage, dass die gewünschte Akteneinsicht auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes gewährt worden sei. Hier gibt es eine volle Übereinstimmung mit Herkner. Eine komplette Einsicht unter Berufung aufs Verwaltungsverfahrensgesetz könne es bei einem Verordnungserlass wie in diesem Fall nicht geben. Eine Kompletteinsicht werde man nur gewähren, wenn der Anwalt im Auftrag des Mandanten ein Verfahren zur Aufhebung der Verordnung anstrenge - also einen Normenkontrollantrag stelle.

Jörg Domke

zurück zur Übersicht: Markt Schwaben

Kommentare

Wetter für Ebersberg

Bilder aus der Region

1200. Geburtstag der Gemeinde Pliening: Fotos vom historischen Umzug

weitere Fotostrecken:

Besonders beliebte Artikel

  • gelesen
  • Themen
Zum Bersten voll: Der Saal des Landgasthofes Bruckhof bot nicht genügend Platz für den Besucheransturm. Sogar auf der Bühne, in den Eingängen und auf der Nottreppe standen die Bürger, die sich für den Fall des Baus der B 15 neu Sorgen um ihre Heimat machen. Foto: Stefan Rossmann

"Geisterautobahn" macht den Menschen Angst

Emmering - Die Bürger aus dem Südosten den Landkreises Ebersberg werden sich den Bau der B 15 neu nicht widerspruchslos gefallen lassen. In Bruckhof wurde deutlich, dass sie entschlossen dagegenhalten wollen. Der Ton, der den Politikern entgegenschlug, war rau.Mehr...

Bub bricht sich Hand: Autofahrer steigt nicht aus

Vaterstetten - Schlimm: In Vaterstetten musste ein Bub (11) mit dem Rad einem rücksichtslosen Autofahrer ausweichen, stürzte dabei und brach sich die Hand.Mehr...

Dartspiel Ebersberg

Neues Passwort zusenden

Bitte geben Sie ihre E-Mail Adresse an, wir senden Ihnen ein neues Passwort zu.

Bitte warten

Es wird etwas gemacht.

  • recommendbutton_count100
Schließen

Druckvorschau

Artikel:

Schließen

Artikel Empfehlen

Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!

Fehleranzeige ausblenden

Es sind Fehler aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.

Fehleranzeige ausblenden

Schwere Fehler sind aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.

  • Fehlertext

Achtung!

  • Fehlertext

Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.