Seit 1. September 2012 tragen die Lebensmittelkontrolleure der Landratsämter gravierende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht in eine Liste auf der Homepage des Landeuntersuchungsamt für Gesundheitswesen ein. Das Strafmaß muss über 350 Euro liegen. Meist geht es um mangelhafte Hygiene.
Auf der Liste befindet sich mittlerweile auch ein Betrieb aus der Region, ein italienisches Lokal im nördlichen Landkreis. Und an dem lässt sich zeigen, warum der Pranger nach wie vor in der Kritik steht:
Besagtes Lokal hat nämlich die Beanstandungen längst beseitigt. So ist es auch auf der Homepage der Behörde vermerkt. Allerdings erfolgt die automatische Löschung erst nach sechs Monaten - egal, was in der Zwischenzeit passiert.
Für Andreas Mayr, Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes, verfehlt der Hygienepranger seine Wirkung. „Ich bin ganz klar für Transparenz. Der Kunde beziehungsweise Gast muss das Recht und die Möglichkeit haben, sich umfassend zu informieren. Ich stelle aber in Frage, ob die Liste dafür das richtige Instrument ist.“
Mayrs Landesverband verweist auf Großgastronome, die ihre Anwälte einschalteten, um so einen Vermerk zu stoppen - immer wieder mit Erfolg. Der Fall der Pizzeria aus dem Nordlandkreis zeigt: Es kann sich um einen einmaligen Fall handeln, der wie ein Makel am Betrieb klebt. Mayr erklärt, dass es bei einigen Lokalen häufige Pächterwechsel gebe. „Das steht ein Lokal dann noch am Pranger, obwohl der Wirt längst neu ist.“ Dem werde dann der Start staatlich vermiest.
Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hat jetzt die Notbremse gezogen. Aus der Landeshauptstadt werden aus den genannten Problemen keine Betriebe mehr gemeldet. Ein Vorbild für Erding? Landratsamtssprecherin Christina Center erinnert daran, dass man untere Staatsbehörde sei und damit keine „Normverwerfungskompenzenz“ habe. „Das heißt: So lange es das Gesetz gibt, haben wir es zu befolgen, aber nicht zu bewerten.“
Im Auftrag der Kreisverwaltung sind laut Centner fünf Lebensmittelüberwachungsbeamte im Einsatz. 2012 wurden 1484 Betriebskontrollen vorgenommen und 459 Proben gezogen. „Kunden“ sind neben der Gastronomie auch alle Lebensmitteleinzelhändler, Hersteller, Brauereien und Großhändler.
(Hans Moritz)

















