Erding - Weil er einem Bekannten eine versuchte Vergewaltigung vorwarf, landete ein 30-Jähriger wegen übler Nachrede vor Gericht. Er hatte Glück.
„Stimmt es, du wolltest meine Freundin vergewaltigen“, so sprach der Angeklagte am 5. Juli 2011 einen Arbeitslosen (50) an, der ihm flüchtig bekannt war und der sich an der Jet-Tankstelle in Langengeisling sein Bier kaufte. Der Angesprochene war darüber nicht erbaut, zumal der Vorwurf mehrfach wiederholt und von einem Kumpel gehört wurde. Er erstattete Anzeige. Doch vor Gericht fühlte sich der 30-Jährige im Recht, denn so habe es ihm seine Freundin berichtet. Vor sechs oder acht Jahren, erzählte die 40-Jährige als Zeugin, sei sie bei einer Feier mit dem Angesprochenen und dessen Kumpel eingeschlafen. „Ich war völlig zu“, quantifizierte sie ihren Alkoholkonsum.
Der Beschuldigte bestritt, dass es überhaupt jemals eine Feier gegeben habe. Die Dame kenne er zwar, wie auch den Angeklagten, weil man sich in diesen Kreisen kenne. Näheren Kontakt habe er jedoch nie gehabt. Sein Kumpel, der vor acht Jahren an der vermeintlichen Tat beteiligt war, ist unauffindbar. Laut einem Anruf seiner namentlich nicht bekannten Freundin ist der Spezl in Haft. Bei der bayerischen Justiz weiß man davon allerdings nichts.
Zwar sah Richter Andreas Wassermann die Anklage der üblen Nachrede gerechtfertigt. Der Unrechtsgehalt sei jedoch nicht allzu hoch, da der Angeklagte übernommen habe, was ihm seine Freundin erzählt habe. Die von ihm angeregte Einstellung des Verfahrens verbaut dem mittellosen Angeklagten nach zehnjähriger Drogenabhängigkeit nicht die Zukunft. Nach Entzug und Therapie mit Nachsorge, berichtete sein Bewährungshelferin, „hat er so gute Voraussetzungen wie noch nie“. Die sollten auch nicht durch eine Geldauflage gemindert werden, so dass der 30-Jährige für die Einstellung des Verfahrens nur 30 Stunden Sozialdienst leisten muss.
(Gert Seidel)
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