Berglern - Der Pfarrverband Wartenberg-Berglern darf keine eigene Klage gegen die dritte Startbahn erheben. Das Erzbischöfliche Ordinariat ist dagegen.
Bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss habe man sich schriftlich um Unterstützung aus dem Ordinariat bemüht und die Bitte mehrfach wiederholt, berichtete Pastoralreferent Johannes Sporrer. So habe man auch am 22. September „dringend um die Einreichung einer Klage“ gebeten.
Priorität“ hat. Dergestalt, dass am 7. November, nach Ablauf der Klagefrist, ein Schreiben kam, dass eine Klage nicht erlaubt sei.
Sporrer mutmaßte schon, dass das Thema in der Erzdiözese „hoch angesiedelt“, gar „Chefsache von Kardinal Marx ist“. Deutliches Zeichen sei, dass die Kirche keinen Grund verkaufen werde. Die Frage stelle sich aber, ob Rechtsmittel eingelegt werden, wenn die Enteignung ansteht. „Ich hätte mir schon ein symbolisches Zeichen der Kirche erhofft“, so der Pastoralreferent, „aber wir haben zu wenig Rückhalt bekommen“.
Bürgermeister Herbert Knur tröstete, dass genügend Musterkläger bereitstehen, darunter auch die Gemeinde Berglern. „Wenn die es nicht schaffen, hätte auch eine Klage der Kirche nichts genutzt“. Wichtiger sei, dass man im Ernstfall zusammenstehe, wenn es um das Einklagen von Ausgleichsmaßnahmen geht.
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