Freising - Dass der Landkreis Freising gegen den Planfeststellungsbeschluss für die dritte Startbahn beim Verwaltungsgerichtshof Klage einreichen wird, darf als sicher gelten. Am 13. Oktober soll der Kreisausschuss das bisherige Votum, alle rechtlichen Wege zu beschreiten, bestätigen.

7900 Unterschriften, die Gunther Daumenlang (l.) und Walter Prochaska (r.) Landrat Michael Schwaiger übergaben, sollen zu einer Verfassungsklage gegen die 3. Startbahn führen. zz
Doch es könnte nach dem Gang durch die Verwaltungsgerichte auch noch eine andere Möglichkeit geben, um die Startbahn zu verhindern: nämlich auf dem verfassungsrechtlichen Weg. Nun hat die „Bundesweite Lairmschutz Organisation e.V.“ (BLO) Landrat Michael Schwaiger 7900 Unterschriften überreicht, mit denen der Landkreis aufgefordert wird, ein Bürgerbegehren durchzuführen. Ziel des Bürgerentscheids soll es dann sein, den Kreis Freising zu einer verfassungsrechtlichen Klage zu verpflichten. Walter Prochaska, zweiter Vorstand der BLO, betonte bei der Übergabe der Unterschriften, jetzt sei der Kreistag am Zug, ob er die Rechtmäßigkeit anerkenne und ein Bürgerbegehren durchführen lasse.
Schwaiger betonte, vor allem gestützt auf das Förderschulzentrum in Pulling dürfte der Landkreis mit ziemlicher Sicherheit den verwaltungsgerichtlichen Weg einschlagen. Ob der Landkreis aber auch verfassungsrechtlich klagen könne, da habe er noch so seine Zweifel: Denn eigentlich sei der Landkreis von seinen Aufgaben her nicht für die Gesundheit der Bürger zuständig - also eben jenes Gut, mit dem die BLO eine Verfassungsklage begründet. Denn die Startbahn sei ein Angriff auf das Recht nach Unversehrtheit und komme einer „Nötigung“ gleich.

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