Der Anlagenmechaniker hatte den Abend vor der Bluttat am 30. März 2012 unter anderem mit dem Computerspiel „Drachentöter“ verbracht. Dort geht es um Tatmuster, die denen in Notzing ähneln. Das Schwurgericht begutachtete dieses und weitere Gewaltspiele auf dem PC des Angeklagten. Die Kammer gelangte zu dem Schluss, dass das Spiel „noch relativ harmlos“ und ab 16 Jahren zugelassen sei. Am morgigen Donnerstag kommt der psychiatrische Gutachter Norbert Nedopil zu Wort. ötl













