Freising – Vom Vorwurf der sexuellen Nötigung hat das Amtsgericht Freising einen 47-Jährigen freigesprochen. Eine 19-Jährige hatte behauptet, von ihm im März 2010 in einem Einkaufszentrum missbraucht worden zu sein.
Nach zwei Verhandlungstagen vor dem Schöffengericht gab ein Fasergutachten des Landeskriminalamts den Ausschlag. Das Resultat: Weder auf dem Pullover des Angeklagten noch auf der Jacke der 19-Jährigen konnten irgendwelche Spuren gesichert werden. Beide Kleidungsstücke seien laut Gericht „sehr gute Spurenträger“. Ein Test auf Abriebspuren an der Wange der Auszubildenden war ebenfalls ergebnislos verlaufen.
Unter dem Vorwand, sich aufwärmen zu können, soll der Angeklagte die 19-Jährige, die am 12. März 2010 gegen 8 Uhr im Freien auf eine Freundin wartete, in den Sozialraum für Angestellte „gelockt“ haben, hieß es vor Gericht. Hinter verschlossener Tür habe er sie an den Schultern massiert und ihr unter die Oberbekleidung gegriffen. Als sie fliehen wollte, soll sie der 47-Jährige gewaltsam festgehalten haben.
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