Fürstenfeldbruck - Die Bürgerinitiative (BI) hat Klage gegen die Ablehnung des Begehrens gegen die Verlagerung der Stadtwerke an die Cerveteristraße eingereicht. Anwalt Ewald Zachmann vertritt die BI.

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren um die Gestaltung des Geländes an der Rothschwaiger- und Cerveteri Straße nach kontroverser Diskussion als nicht zulässig abgelehnt. Es handle sich um einen Etikettenschwindel, da in der Fragestellung eine Grünfläche gefordert, in der Begründung jedoch mit der Stadtwerkeverlagerung argumentiert werde, erklärte Rechtsanwalt Gerhard Spieß vor zwei Wochen im Stadtrat. Zudem handle es sich um eine reine Verhinderungsplanung. „Diese juristischen Spitzfindigkeiten sind an den Haaren herbeigezogen“, sagt BI-Vorsitzender Uwe Strobel. „Das ist nun offensichtlich.“
Auch die Argumentation, die Wohnungsbaugesellschaft IGWEO, die die Fläche besitzt, könne Schadensersatzforderungen an die Stadt stellen, hält Zachmann für irrelevant. „Ein Flächennutzungsplan schafft noch kein Baurecht.“ (imu)
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