Im Gemeinderat wurde jetzt ein entsprechender Bauantrag der Brandschutzfirma einmütig gebilligt – wie das Landratsamt abschließend entscheidet, ist aber noch offen.
Das Gebäude fällt zwar unter den Begriff „nicht wesentlich störendes Gewerbe“. Als solches ist es in einem Dorfgebiet zulässig.
Allerdings wäre die Lagerhalle auch die einzige gewerbliche Einrichtung in einem reinen Wohngebiet.
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