Garmisch - Die Verwaltung des Marktes Garmisch-Partenkirchen hat im Rathausflur zwei Wahlkabinen aufgestellt - für Briefwähler zum Bürgerentscheid am Sonntag. Darüber hat sich ein Bürger beschwert. Und das Landratsamt hat entschieden.

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Die Bürger in Garmisch-Partenkirchen sind am 8. Mai aufgerufen, über die Olympia-Bewerbung zu entscheiden (Illustration).
Wer am Sonntag nicht abstimmen kann (oder möchte), kann die Briefwahl nutzen. Die notwendigen Unterlagen können sich die Wahlberechtigten bequem nach Hause schicken lassen oder persönlich im Rathaus abholen. Und dort können die Bürger auch gleich abstimmen.
Doch ein Bürger hat beim Landratsamt Rechtsaufsichtsbeschwerde dagegen eingelegt - vergebens.
"Eine Rechtsverletzung konnte durch das Landratsamt nicht festgestellt werden", betont dessen Sprecher Wolfgang Rotzsche auf Nachfrage des Garmisch-Partenkirchner Tagblatts. Die Gemeinden sollen vielmehr Personen, die die Briefwahlunterlagen abholen, Gelegenheit geben, an Ort und Stelle abzustimmen.
Die Briefwahl können Wahlberechtigte noch bis Freitag, 6. Mai, 15 Uhr, im Einwohnermeldeamt des Rathauses beantragen. Die Stimmzettel sind bis zur Schließung der Wahllokale am Sonntag um 18 Uhr abzugeben. (matt)
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