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Kostenexplosion bei Sprungschanze: Bürgermeister bekommt Rüge für Selbst-Freispruch

Kostenexplosion bei Sprungschanze: Bürgermeister bekommt Rüge für Selbst-Freispruch

Garmisch-Partenkirchen - Nach monatelanger Prüfung: Landratsamt kritisiert Abstimmungsverhalten der Bürgermeister im Gemeinderat.

Zwei lokalpolitische Sprengsätze gingen gestern in der Marktgemeinde hoch. Den ersten zündete das Landratsamt. Um 14.20 Uhr erklärte die Behörde, dass sich Garmisch-Partenkirchens Bürgermeister Thomas Schmid (CSB) falsch verhalten hat: Er hätte sich im Streit um die explodierten Schanzenkosten nicht selbst freisprechen dürfen. Die Rechtsaufsicht rügt seine Teilnahme an der Abstimmung im Gemeinderat. Den zweiten Sprengsatz löste Schmid um 14.40 Uhr selbst aus. Zu diesem Zeitpunkt ließ er eine Stellungnahme veröffentlichen, in der die Kritik an seinem Verhalten völlig unkommentiert bleibt. Sprecher Florian Nöbauer betont stattdessen, dass die Rathaus-Mitarbeiter keine Schuld an der Kostenexplosion von 9,1 auf 17,3 Millionen Euro tragen (siehe Kasten).

Genau diese Behauptung war auch Inhalt des umstrittenen Gremiumsbeschlusses vom 19. Oktober 2011: Damals hieß es: „Der Marktgemeinderat stellt fest, dass seitens der Verwaltung und des Bürgermeisters kein Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen festzustellen sind (...).“ Ein Freispruch, der mit 16:14- Stimmen von Schmids Christlich Sozialem Bündnis und Teilen der Freien Wähler durchgeboxt wurde - und die Opposition zum Einschalten der Rechtsaufsicht veranlasst hat.

Das Landratsamt stellt nun fest, dass die Stellvertretenden Bürgermeister Daniela Bittner (CSB) und Hannes Krätz (Freie Wähler) abstimmen durften, weil sie - nach Angaben des Rathauses - keine Entscheidungen zur Schanze getroffen hatten. Anders ist es bei Thomas Schmid: Er „hätte wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen werden müssen, weil für ihn mit dem Verzicht auf dienst- und haftungsrechtliche Schritte ein unmittelbarer Vorteil entstehen kann.“

Gleiches gilt für Wolfgang Bauer (CSU), der von 2002 bis 2008 Vize-Bürgermeister war. Er hat sich ebenfalls an der Abstimmung beteiligt, den Freispruch aber abgelehnt. „Wenn ich Fehler gemacht habe, muss ich dafür gerade stehen“, erklärt Bauer. Seine Fraktionschefin Elisabeth Koch hatte die Rechtsaufsichtsbeschwerde eingereicht. Auch wenn die Prüfung nun ergibt, dass der Beschluss trotz allem gültig ist, fühlt sie sich bestätigt. „Der Bürgermeister hätte nicht mitstimmen dürfen“, sagt sie und fügt hinzu: „Selbst der Papst erteilt sich nicht selber die Absolution.“ Warum er sich am Votum beteiligt hat, wollte Schmid auf Tagblatt-Anfrage nicht persönlich erklären. Stattdessen ließ er über seinen Sprecher ausrichten, dass er „die Einschätzung des Landratsamtes zur Kenntnis nimmt“. Nöbauer: „Er freut sich darüber, dass der Beschluss wirksam und rechtmäßig ist.“ (nah)

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