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Landratsamt: Rüffel für Bürgermeister Schmid

Garmisch-Partenkirchen - Sein Vorgehen stößt oft auf Kritik. Gerade „sein eigenmächtiges Handeln“ wirft die Opposition Bürgermeister Thomas Schmid vor. Das Landratsamt bestätigt nun, dass er „seine Kompetenzen überschritten hat“.

In der Kritik: Bürgermeister Thomas Schmid (CSB) wird für sein eigenmächtiges Handeln von der Kommunalaufsicht gerügt. Foto: MM-Archiv

In der Kritik: Bürgermeister Thomas Schmid (CSB) wird für sein eigenmächtiges Handeln von der Kommunalaufsicht gerügt. Foto: MM-Archiv

Das Handeln von Bürgermeister Thomas Schmid (CSB) sorgt in der Opposition immer wieder für Unmut. Im Gemeinderat wird darüber allerdings wenig diskutiert. „Die einzige Möglichkeit, seine Entscheidungen rechtlich überprüfen zu lassen, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde", sagt CSU-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Koch. Der hat sie sich nun im Namen ihrer Mitstreiter bedient. Hintergrund waren die Anträge auf vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung für die Ski-WM. Damit sollte Mitte Dezember 2010 ein Areal im Kandahar-Zielbereich gesichert werden. Eine Entscheidung, über die Schmid den Finanzausschuss lediglich informiert, aber für die er keinen Beschluss herbeigeführt habe, erklärt Koch. „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, dass das einsame Vorgehen des Bürgermeisters rechtswidrig war.“

In der Antwort des Landratsamtes auf ihre Beschwerde heißt es: „Zusammenfassend stellen wir fest, dass Herr Bürgermeister Schmid nicht berechtigt war ohne Beschluss des Finanzausschusses oder Gemeinderates, die Anwaltskanzlei des Marktes zu beauftragen, die Anträge auf Besitzeinweisung und Enteignung beim Landratsamt zu stellen. Er hat mit diesen Anträgen seine Kompetenzen überschritten“, schreibt Günter Hopfensberger, Chef der Kommunalaufsicht. „Wir werden Herrn Bürgermeister Schmid mit gleicher Post anhalten, künftig die Grenzen seiner Zuständigkeit zu beachten.“

Ein Brief, der im Rathaus auf wenig Verständnis stößt: „Wir haben eine andere Rechtsauffassung“, betont Behördensprecher Florian Nöbauer. „Der Beschwerdeweg steht aber jedem offen.“ Nachdem der Bürgermeister, der zu keiner Stellungnahme zu erreichen war, in seiner Funktion als Chef der Verwaltung gehandelt habe, würden derartige Auskünfte auch in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, untermauert Nöbauer. (tab)

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