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    • 30.01.13
    • Mittenwald
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Dämpfer für Gemeinde und Investoren

Mittenwald - Luxushotel für Mittenwald: Verwaltungsgerichtshof fordert beim 45-Millionen-Projekt Nachbesserungen.

So könnte es aussehen: das geplante Hotel in einer Illustration. Grafik: tom

So könnte es aussehen: das geplante Hotel in einer Illustration. Grafik: tom

Geduld heißt das Schlagwort. Denn darin müssen sich die Mittenwalder weiter üben. Und zwar alle. Die Familien Küffler, Hammerle und Nebel hatten beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Normenkontrollklage eingereicht. Das Veto richtete sich gegen ein Vier-Sterne-Superior-Hotel, das in ihrem Heimatort zwischen Bahnhof- und Dammkarstraße gebaut werden soll (wir berichteten).

Damit das ehrgeizige Projekt, das seit vier Jahren in Mittenwald für Gesprächs- und Zündstoff sorgt, umgesetzt werden kann, muss die Marktverwaltung einiges nachbessern. Das stand nach der rund fünfstündigen Verhandlung am Dienstag am VGH in München fest.

Entscheidend wird sein, wie die Kommune die Baugrenzen fixiert. „Wir sehen eine Diskrepanz zwischen den Überlegungen des Marktgemeinderats und den Festlegungen“, sagte Andreas Dhom. Der Vorsitzende Richter kritisierte, dass dem Bebauungsplan zufolge die Wandhöhe des Hotels 17 Meter betragen könne. Das Haus der Familie Nebel stünde dann im Extremfall neben einer 90 Meter langen und 17 Meter hohen Wand.

Laut Dhom ist der Bebauungsplan nicht fixiert, was die Baugrenzen betrifft. Eine Wand mit 13,80 Metern beziehungsweise eine Höhenabstufung an der Nord- und Südseite des Hotels sei zwar von der Kommune gewollt. Festgelegt sei sie jedoch nicht, wovon der Gemeinderat in seinem Satzungsbeschluss offensichtlich ausging. Der Fehler lasse sich aber korrigieren, sagte Dhom. „Es ist nicht der Todesstoß für das Projekt.“

Worte, die Mittenwalds Bürgermeister Adolf Hornsteiner (CSU) erleichterten. Der wollte gestern Abend das Ergebnis der Verhandlung im Gemeinderat bekanntgeben. Eigentlich. Doch das Urteil steht noch aus. Der VGH will es in der kommenden Woche schriftlich bekanntgeben. „Wir sind nicht ganz zufrieden mit dem Verlauf der Verhandlung“, resümiert Hornsteiner, „weil wir einige Hausaufgaben mit auf den Weg bekommen haben“. Neben den Baugrenzen hat die Kommune eine weitere Auflage zu erfüllen. Die Studie zur sogenannten Abschattung der Nachbarhäuser muss konkretisiert werden. So will der VGH wissen, wieviel Schatten das bestehende Karwendelbad auf die Anrainer-Anwesen wirft. Und wie viele Stunden Schatten müssen die Nachbarn auf sich nehmen, wenn das Hotel anstelle des Schwimmbads steht?

Diese Fragen müssen geklärt werden, forderte der Senat. „Wir müssen mit Sicherheit etwas nachbessern“, sagt Hornsteiner, der dem Urteil aber zuversichtlich entgegenblickt. „Wir haben 80 Prozent der Vorgaben erfüllt und sind guter Dinge, dass wir das Projekt realisieren können.“

Neben ihm, weiteren Vertretern der Gemeinde und den drei Klägern waren rund 20 Mittenwalder als Zuhörer im VGH. Fürsprecher und Gegner des Hotels. Die einen nennen es einen überdimensionalen Klotz. Die anderen preisen es als Leuchtturm-Projekt zwischen Karwendel- und Wettersteingebirge. „Das Hotel soll der Ortsmittelpunkt in Mittenwald werden“, erklärte Patrick Berrendorf dem Senat. Berrendorf ist Kopf der ID Projektentwicklungs GmbH, die die Nobelherberge realisieren will.

Auch Einheimische sollen zum Essen und für Feiern in das Hotel kommen. „Der kennt die Mittenwalder nicht“, flüsterte eine Zuhörerin im Sitzungssaal. „Ich finde es entsetzlich, so ein gigantisches Hotel in unseren Ort zu stellen.“ Ob es soweit kommt, entscheidet sich in den kommenden Tagen. Voraussichtlich.

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