Garmisch-Partenkirchen - Christine Doering leidet massiv unter den Nachstellungen ihres ehemaligen Lebensgefährten. Jetzt treffen sich die beiden vor Gericht, weil er wiederholt gegen die Auflagen verstoßen hat, sich ihr nicht zu nähern.

Ex-Freund ertränkt seinen Frust in Bier
Angst ist ihr ständiger Begleiter. Angst davor, dass ihr Ex-Freund plötzlich vor ihrer Tür auftaucht. Angst vor seinen permanenten Anrufen. Und die Angst, dass er seine Drohungen gegen sie und ihren gemeinsamen Sohn wahr macht. „Ich traue ihm zu, dass er uns etwas antut“, sagt Christine Doering.
Das Kind umzubringen, damit hat der Mann bereits gedroht. Lautstark brüllend stand er vor gut einem Jahr vor ihrer Tür, trat immer wieder dagegen - bis die Nachbarn die Polizei riefen. Damals erwirkte die Garmisch-Partenkirchnerin die erste von mittlerweile drei Gewaltschutzverfügungen. Gegen die Auflagen sich ihr nicht zu nähern, hat ihr ehemaliger Lebensgefährte häufig verstoßen. 2000 Euro Ordnungsgeld musste er schon zahlen, zudem 840 Sozialstunden in einem Altenheim ableisten. Ruhe gibt er trotzdem nicht. Derzeit läuft wieder eine Anzeige. Seit Freitag steht endlich der Gerichtstermin fest. „Ich hoffe, dass dabei etwas rauskommt“, betont die 31-Jährige. Dass ihr Fall die Justiz beschäftigt, ist ein erster Erfolg. „80 bis 90 Prozent der Verfahren werden eingestellt“, weiß Doering. Das will die Alleinerziehende ändern. Zweimal schon hat sie bei Fortbildungen der bayerischen Polizei referiert und ihre Sicht der Belästigungen geschildert. Zudem engagiert sie sich in der Deutschen Stalkingopferhilfe. „Ich möchte ein Umdenken erreichen.“
Den Terror, den ihr Ex verbreitet, versucht sie möglichst zu ignorieren und vor allem von dem Kleinen fernzuhalten. Als im Sommer ein Zettel von ihrem früheren Partner - trotz Hausverbots - an ihrer Wohnungstür klebt, bricht sie zusammen. „Ich habe nur noch geheult.“ Kraft gibt ihr in solchen Momenten ihre Familie, „ohne die würde ich das alles nicht durchstehen“. Von der Justiz fühlt sich Christine Doering im Stich gelassen. „Nach der aktuellen Gesetzeslage müsste ich wegziehen, damit etwas passiert.“ Ihre Enttäuschung kann Ulrike Roider, Sprecherin des Bayerischen Justizministeriums, nachvollziehen. Nachstellungen, die in Paragraph 238 Strafgesetzbuch geregelt sind, gelten derzeit als Erfolgsdelikt. Das heißt, strafbar werden die Belästigungen nur dann, wenn das Opfer in seinem Leben beeinträchtigt wird. „Dass das nicht ausreicht, sehen auch wir“, sagt Roider. Deshalb werde eine Änderung angestrebt, um bereits Nachstellungen zu ahnden, die sich eignen, das Leben der Betroffenen massiv zu beeinträchtigen.
Für Doering wäre es ein enormer Erfolg, wenn der Nachstellungsparagraph umformuliert wird. In ihrem Alltag fühlt sie sich durch die Belästigungen ihres Ex-Freundes enorm eingeschränkt. „Es gibt Bereich in Garmisch-Partenkirchen, wo ich auch tagsüber nicht allein hingehe.“ Die Angst kann sie nur schwer abstreifen, ihr Grundvertrauen ist erschüttert. „Viel zu viel dreht sich um diese Nachstellungen“, klagt Doering. Dabei träumt sie nur davon, endlich ihr Leben mit ihrem Kleinen zu genießen.
Tanja Brinkmann
Bestimmen Sie auf der Karte die Region, aus der Sie Nachrichten angezeigt bekommen möchten.



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.