Garmisch-Partenkirchen – Vier Tage nach dem Bürgerentscheid über die Olympischen Winterspiele 2018 in Garmisch-Partenkirchen drohen Grundstücksbesitzer mit einer Verfassungsbeschwerde.

© dpa
Ein Bauer geht in Garmisch-Partenkirchen mit einer Sense über die Wiese, während im Hintergrund die Olympia Skisprungschanze zu sehen ist.
Wie Ludwig Seitz, Anwalt von 63 Grundeigentümern, gestern in einem Schreiben an „sämtliche Mitglieder“ des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) mitteilte, sind seine Mandanten „definitiv“ nicht bereit, ihre Grundstücke für die Großveranstaltung zur Verfügung zu stellen. Dabei handle es sich um Flächen für Infrastruktur aber auch für die Sportstätten Kandahar, Hausberg und Olympic Ski-Stadion. Deren Funktionsfähigkeit sei damit nicht gegeben. Weiter heißt es: „Wir sind sicher, dass das IOC über die verfassungsmäßigen Rechte unserer Mandanten nicht hinwegsehen, sondern diese respektieren wird.“
mm
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