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Bürgerentscheid zu Olympia 2018 in Garmisch-Partenkirchen: Das Rätsel der ungültigen Stimmen

Olympia-Bürgerentscheid: Das Rätsel der ungültigen Stimmen

Warum waren so viele Stimmen beim Bürgerentscheid zu Olympia 2018 in Garmisch-Partenkirchen ungültig? Wie kann es kommen, dass die Zahl ungültiger Stimmen bei den drei Abstimmungen so unterschiedlich sind? Antworten auf diese Fragen - und zu den Diskussionen bei Merkur Online.

© dpa

Wahlhelfer leeren nach Schließung der Wahllokale in Garmisch-Partenkirchen eine Urne, um mit der Auszählung zu beginnen. Foto: dpa

Insgesamt 12.476 Wahlberechtigte haben beim Bürgerentscheid in Garmisch-Partenkirchen einen Stimmzettel abgegeben. Beim ersten Bürgerentscheid „Ja zu Olympia 2018“ zählten die Wahlhelfer 672 ungültige Stimmen. Fast doppelt so viele, 1293, waren es beim zweiten Bürgerentscheid „Nein zu Olympischen Winterspielen“. Für die Stichfrage indes wurden nur 361 Zettel für ungültig erklärt.

Gründe dafür gab es mehrere, wie Rathaus-Sprecher Florian Nöbauer auf Nachfrage des Garmisch-Partenkirchner Tagblatts erklärt.

Briefwahl: Offensichtlich haben viele Bürger erstmals die Möglichkeit genutzt, vorab per Briefwahl abzustimmen – und Fehler gemacht, entweder weil sie die Anleitung zu wenig beachtet haben oder diese ihnen möglicherweise zu kompliziert war. Die Wahlhelfer stellten fest, dass außergewöhnlich viele Stimmzettel in die falschen Kuverts gesteckt waren. So wäre nachvollziehbar, welcher Bürger wie votiert hat – der Wahlvorstand musste also den gesamten Stimmzettel für ungültig erklären.

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Stimmverteilung: Mancher hat die Wahlempfehlungen wohl zu wörtlich genommen und die drei Kreuzchen in der Reihenfolge „Ja – Nein – Ja“ oder „Nein – Ja – Nein“ in einer Reihe gemacht, also gleich zwei Kreuze beim ersten Entscheid. Damit sind diese Stimme sowie die der Stichfrage, für die kein Kreuzchen mehr übrig blieb, ungültig.

Entscheide: Nach den Beobachtungen der Wahlhelfer haben vergleichsweise viele Bürger beim zweiten Entscheid gar kein Kreuzchen gemacht. Damit ist diese Stimme ungültig. „Das erklärt die hohe Zahl bei dem Entscheid“, sagt Nöbauer.

Das Ergebnis des Bürgervotums ist seit dem Montag amtlich. Der Abstimmungsausschuss hat es einstimmig bestätigt. Diesem Gremium gehörte auch je ein Vertreter jedes Bürgerbegehrens als stimmberechtigtes Mitglied an – beide haben das Ergebnis abgesegnet.

matt

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