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Schanze: CSU stellt Freispruch juristisch in Frage

Garmisch-Partenkirchen - Beim Landratsamt ist eine Rechtsaufsichtsbeschwerde eingegangen. Zentrale Frage: Hätten die Bürgermeister wegen Befangenheit nicht mitstimmen dürfen?

Wann kommt Licht ins Dunkel? Noch immer ist die Frage unbeantwortet, wer die Verantwortung für die Kostenexplosion beim Bau der Skisprungschanze trägt. foto: Imago

Sie macht ihre Ankündigung wahr: Die CSU-Fraktion im Garmisch-Partenkirchner Gemeinderat geht nach dem „Freispruch“ im Streit um die explodierten Kosten bei Bau der Schanze juristische Schritte. Gestern haben die Christsozialen Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Landratsamt eingelegt. Die übergeordnete Behörde soll prüfen, ob Bürgermeister Thomas Schmid (CSB) sowie seine Stellvertreter Daniela Bittner (CSB) und Hannes Krätz (Freie Wähler) an der Abstimmung am 19. Oktober teilnehmen durften - oder eigentlich befangen sind. Damals hatte das Gremium mit 16:14-Stimmen entschieden, dass seitens des Bürgermeisters oder der Verwaltung kein Fehlverhalten beim Schanzenbau festzustellen ist.

Wie CSU-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Koch mitteilt, wird die Beschwerde von der SPD-Fraktion sowie den Gemeinderatsmitgliedern Ecko Eichler (FDP) und Andreas Grasegger (Bayernpartei) mitgetragen. Sie alle hatten vergangene Woche gegen den Beschluss gestimmt, mit dem Schmid und seine Mitarbeiter quasi davon freigesprochen werden, Verantwortung für den Kostenanstieg um 89 Prozent (17,24 statt 9,1 Millionen Euro) zu tragen. In ihrem Schreiben an die Rechtsaufsichtsbehörde kritisiert die CSU zum einen, dass die Beschlussvorlage erst unmittelbar vor Sitzungsbeginn ausgehändigt wurde. Zum zweiten sei der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, auf dem der Beschluss basiert, als „Verwaltungsinternum“ zu betrachten - das nur von der Rechtsaufsichtsbehörde geprüft werden könne. „Dementsprechend wurde der angegriffene Beschluss vorauseilend herbeigeführt“, heißt es in der Begründung.

Im Mittelpunkt der Kritik steht jedoch die Tatsache, dass die drei Bürgermeister durch den Beschluss von „sämtlichen Haftungsansprüchen“ freigestellt werden. Dieser Umstand würde ihnen einen „unmittelbaren persönlichen Sondervorteil“ einräumen - weshalb sie gar nicht hätten mitstimmen dürfen. Ein wichtiger Punkt: Denn ohne die Stimmen der Bürgermeister wäre der Freispruch wohl abgelehnt worden. Des weiteren erinnert die CSU-Fraktion in ihrer Beschwerde an verschiedene brisante Passagen im Prüfbericht: zum Beispiel an jene, in der beschrieben wird, dass die Verwaltung über 166 000 Euro ohne jegliche „kommunalrechtlichen Voraussetzungen“ ausgegeben hat.

Wie Rathaus-Sprecher Florian Nöbauer gestern erklärte, kommt die Beschwerde „nicht überraschend“. Er betont, dass die Rechtslage aus Sicht der Verwaltung am Dienstag den Gemeinderatsmitgliedern im Ältestenrat ausführlich erklärt worden sei. Erbeten wurde diese Sitzung Elisabeth Koch zufolge von der CSU. Zu einem Konsens seien die Beteiligten dabei aber nicht gekommen. Nun liegt es an den Mitarbeitern im Landratsamt, Licht ins Dunkel zu bringen. Sollte die Beschwerde berechtigt sein, wäre der Freispruch-Beschluss rechtswidrig.

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