Geretsried - Der Angeklagte sah sich zu Unrecht vor dem Richter sitzen. Eine gute Stunde später schrammte er nur haarscharf an einem längeren Gefängnisaufenthalt vorbei.
Mitte Juni vergangenen Jahres war es morgens gegen fünf Uhr vor einem Geretsrieder Nachtlokal zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Türsteher und den letzten Gästen gekommen. Im Verlauf der Handgreiflichkeiten soll der Angeklagte, der seinerzeit als Barkeeper in dem Lokal beschäftigt war, einem der Gäste so heftig mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen haben, dass dieser eine Platzwunde davontrug, die im Krankenhaus mit zwei Stichen genäht wurde. Der Barkeeper räumte ein, in die Auseinandersetzung verwickelt gewesen zu sein. Allerdings habe er nur seinem Türsteherkollegen helfen wollen, der gleich von fünf Gästen angegriffen und zu Boden gebracht worden sei.
Wie die Platzwunde entstanden war, konnte er dem Gericht ebenso wenig erklären, wie sein Türsteherkollege und der Polizeibeamte, der als Zeuge aussagte. Bei dessen Eintreffen am Nachtlokal hatte sich die Situation bereits beruhigt.
(rs)
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