Geretsried - Das Großprojekt der Baugenossenschaft Geretsried an der Sudetenstraße hat die nächste Hürde genommen.

Rund 100 Wohnungen und ein Nahversorgungszentrum sollen in der neuen Anlage der Baugenossenschaft an der Sudetenstraße entstehen. Foto: red
Ohne wesentliche Änderungen schickte der Entwicklungs- und Planungsausschuss den Bebauungsplan am Dienstag in die zweite öffentliche Auslegung. Obwohl der Beschluss einstimmig fiel, hielt sich die Begeisterung in Grenzen.
Während der ersten Darlegung der Pläne waren zahlreiche Einwände eingegangen. Es geht vor allem um die geplanten Einkaufsmärkte mit einer Gesamtfläche von 3800 Quadratmetern, darunter ein Lebensmittel-Vollsortimenter mit 2000 Quadratmetern. Dazu läuft ein Raumordnungsverfahren der Regierung von Oberbayern, das Ergebnis wird für die nächsten Tage erwartet.
Abgelehnt wird der Bebauungsplan vom Bund Naturschutz. Durch die Baumfällungen sei der „fast parkähnliche Charakter des Wohnviertels völlig zerstört“ worden, heißt es in dessen Stellungnahme. Die geplante Wohnbebauung sei viel zu dicht und werde die Wohnqualität in dem Viertel weiter mindern. Darauf erwidert die Stadt, dass es Ziel der Landes- und Regionalplanung sei, sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Durch eine Nachverdichtung würden Neuausweisungen auf der grünen Wiese vermieden.
Aus der Bürgerschaft kam übrigens nur ein Einwand. Ein Anwohner, der direkt gegenüber wohnt, übt in einer seitenlangen Stellungnahme harsche Kritik an der Planung und an der Stadt. Er befürchtet, dass der Verkehr, der Lärm und die Luftverschmutzung zunehmen werden. Er spricht von einer „abstoßenden Architektur, die den ohnehin schlechten Ruf der Stadt Geretsried weiter verschlechtern“ werde. Und: „Geretsried ist auf dem besten Weg zum Ghetto ärmlicher Bevölkerungsschichten zu werden.“
Solche Äußerungen lässt die Stadt lieber unkommentiert. Man nehme zur Kenntnis, so heißt es, „dass ein solches Vorhaben nicht auf 100-prozentige Zustimmung stößt“. Allerdings sei man der Auffassung, im Verfahren „sämtliche Belange und Interessen berücksichtigt und einer gerechten Abwägung zugeführt zu haben.“ (sas)
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