Wolfratshausen/Geretsried - Weil er einen Postboten mit einer Sattelstütze verprügelte, musste sich ein 45-jähriger Geretsrieder vor Gericht verantworten. Er behauptete jedoch er habe in Notwehr gehandelt.
Die Tat hatte für den 62-jährigen Postbote erhebliche Auswirkungen. „Die Angstzustände werden immer schlimmer“, berichtete der Geschädigte als Zeuge vor Gericht. Deshalb befinde er sich in psychologischer Behandlung.
Der angeklagte Gas- und Wasserinstallateur wollte davon in der Verhandlung am Wolfratshauser Amtsgericht, wo er sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten musste, nichts wissen. Nach seiner Darstellung hatte der Zeuge den Streit vom Zaun gebrochen. „Ich bin dann mit der Sattelstütze auf ihn zu, aber nur, um mich zu verteidigen. Ich habe ihn nicht geschlagen“, behauptete der Geretsrieder.
Staatsanwältin Eva Steinberger hielt diese Darstellung für eine Schutzbehauptung. Sie forderte für den Angeklagten, der bereits zehn Mal wegen diverser Delikte wie Nötigung, Diebstahl, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vor Gericht stand, eine Haftstrafe von zehn Monaten. Diese könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Richter Helmut Berger folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft - drei Jahre muss sich der Geretsrieder bewähren. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 3000 Euro Geldbuße an den Geretsrieder Verein Arbeit für Jugend zahlen.
(rs)
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