Aßling - Es ist nur ein kurzer Satz. Für die Gemeinde Aßling ist er aber überaus bedeutungsschwer: Telefonica O2 hat seine beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereichte Normenkontrollklage zurückgenommen. Die kleine Gemeinde feiert einen Riesenerfolg.

Am Donnerstag, 14. Juli, wäre es in der Münchner Ludwigstraße 23 um die Frage gegangen, ob die Kommune in ihrem Bestreben, Wildwuchs von Handy-Sendemasten zu vermeiden, rechtens agiert hat. Deshalb war extra der Aßlinger Flächennutzungsplan geändert worden. In ihm wurden sogenannte Konzentrationszonen festgesetzt, auf denen Sendeanlagen möglichst abseits von Bebauung erstellt werden dürfen. Anderswo aber nicht. Parallel dazu wurde noch ein Bebauungsplan aufgestellt, der ansonsten nach dem sogenannten Mobilfunkpakt genehmigungsfreie Masten bis zu einer Höhe von zehn Metern im bebauten Bereich verbietet. Rund 140 000 Euro hat sich das Aßling in den vergangenen Jahren kosten lassen.
Den gibt es aus der Sicht der Aßlinger Initiative „Mobilfunk mit Grenzen“ bereits. Vorsitzende Trudi Christof: „Es ist ein Erfolg im Doppelpack. Telefonica O2 ist immerhin in beiden Fällen einer gerichtlichen Grundsatzentscheidung aus dem Weg gegangen.“ Es sei ein wichtiges zweigleisiges Vorgehen gewesen. Einmal das der Gemeinde über Flächennutzungs- und Bebauungsplan. Zum anderen aber auch die Kündigung des Pachtvertrags für den ursprünglichen Standort auf dem Büchsenberg durch die Verpächterin. Bei Letzterem hatte Telefonica O2 erst vor zwei Wochen den Vertrag in einer außergerichtlichen Einigung mit der Verpächterin aufgehoben (wir berichteten).
Für Christof ist das Aßlinger Exempel sehr weitreichend. „Wir hoffen, dass beide Vorgehensweisen bundesweit Schule machen. Das ist ein gutes Signal, weil Kommunen jetzt eine gute Handhabe bei entsprechenden Bauanträgen von Mobilfunkbetreibern haben.“
Von Eberhard Rienth
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