Gräfelfing - Die Gemeinde Gräfelfing geht im Baurecht neue Wege und testet in einem Pilot-Bebauungsplan neue Abstandsflächen.
Im Endlos-Roman „Die Gemeinde Gräfelfing und ihr Baurecht“ schreibt die Kommune derzeit an einem neuen Kapitel. Darin geht es um die Bemühungen, einen Trend der letzten Jahre zu stoppen: Vor allem Bauträger realisieren das Baurecht auf ihren Grundstücken in möglichst vielen, entsprechend kleinen Einzelhäusern. Damit ist für sie eine Gewinnsteigerung beim Verkauf verbunden, für das Grundstück eine höhere Versiegelung, als wenn das gleiche Baurecht in einem Doppelhaus oder großen Einfamilienhaus konzentriert wäre.
Um letzteres zu erreichen, testet die Gemeinde nun in einem Pilot-Bebauungsplan (1 G, zwischen Bahnlinie, Rottenbucher-, Würmstraße sowie Lochhamer- und Merowingerstraße) ein neues Instrument aus dem baurechtlichen Werkzeugkoffer: Der in der Bayerischen Bauordnung mit drei Meter festgehaltene Freiraum um jedes Gebäude ließe sich auf fünf oder gar sechs Meter erhöhen. Damit würde der Mindestabstand zwischen zwei Häuser auf ein und demselben Grundstück auf zehn beziehungsweise zwölf Meter anwachsen. Wo dafür der Platz fehlt, würde der Bauherr dazu gezwungen, ein Doppelhaus oder großes Einzelhaus zu errichten.
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