Gräfelfing - Der Streit um den bellfreudigen Rüden Ezzo aus der Gräfelfinger Ulmenstraße wird nicht weiter vor Gericht ausgetragen. Die Gemeinde Gräfelfing und Hunde-Besitzerin Anna H. stimmten gestern vor dem Verwaltungsgerichtshof in München einem Vergleich zu.

Zaungast: Das Gebell des Rüden Ezzo, ein Fila Brasilerio, stört manche Anwohner der Ulmenstraße. a-foto: dr
Bis zum höchsten bayerischen Verwaltungsgericht hatte sich der Konflikt um Ezzo hochgeschaukelt. Schnöde Ursache der Auseinandersetzung war das Gebell des Fila Brasilerio, das in der Nachbarschaft für reichlich Ärger gesorgt hatte. Die Gemeinde hatte auf mehrfache Anzeige eines Nachbarn hin Anna H. einen Bescheid zugestellt, in dem genau geregelt war, zu welcher Zeit sich Ezzo im Garten aufhalten darf. Die Hundebesitzerin hielt sich jedoch nicht an die Auflage, woraufhin die Kommune ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro verhängte.
Anna H. klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht in München und unterlag. Ezzos Frauchen gab aber nicht auf und rief den Verwaltungsgerichtshof an. Dieser befasste sich gestern in mündlicher Verhandlung mit der Causa Ezzo. Der Bescheid der Gemeinde sei damals prinzipiell in Ordnung gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Reinhard Senftl, allerdings nicht präzise genug gefasst gewesen. Zwar hatte die Gemeinde H. später einen Klarstellungs- und Berichtigungsbescheid zugesandt, diesen sah das Gericht aber als neuen Verwaltungsakt an, da in Tenor und Begründung vom ursprünglichen Bescheid zu stark abgewichen worden sei. Damit, so die Auffassung des Gerichts, wäre die alte Verfügung obsolet und mithin die Grundlage der juristischen Auseinandersetzung.
Senftl bemühte sich in der Folge, die Parteien zu einem Vergleich zu bewegen, „denn mit einem Urteil bekommt man das Problem nicht in den Griff“, so der Vorsitzende. Er machte den Vorschlag, eine Mediation zu beginnen, also ein freiwilliges Verfahren zur Beilegung des Konflikts. Dem stimmten beide Parteien zu. Anna H. war skeptisch.
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