Grafing - Das Landgericht München II verhandelt seit Mittwoch einen schwierigen Fall aus dem Landkreis. Ein 49 Jahre alter Kraftfahrer muss sich verantworten, weil er im März 2011 seine Ex-Lebensgefährtin (41) in der gemeinsamen Wohnung in Grafing dreimal vergewaltigt haben soll.

Im Juni wurde er festgenommen, noch am gleichen Tag wurde der Haftbefehl jedoch außer Vollzug gesetzt. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Seine Ex-Lebensgefährtin hingegen schildert dem Gericht, welch Angst und Schrecken der Mann verbreitet habe, um sie zum Sex zu nötigen.
Die Verkäuferin, Mutter von zwei Kindern, kannte den Angeklagten seit 2001. Nach einigen Jahren bezogen sie eine gemeinsame Wohnung in Grafing. Immer öfter habe es gekriselt. „Die Beziehung baute immer mehr ab“, sagt die Frau. Auf einem Internet-Portal nahm sie wieder Kontakt zu ihrer Jugendliebe auf und traf sie am Rosenmontag in Köln. Dabei habe sie endlich den Mut und die Kraft gefunden, die Beziehung zu beenden. Aus Köln zurück habe sie mit dem Angeklagten Schluss gemacht. Der sei in der Folge ausgetickt. „Ich krieg dann Angst, er kann wirklich ganz böse kucken“, sagt die Frau. Er habe mit den Gesichtsknochen gemahlt, seine Beine hätten gezittert. Die nächsten Tage habe sie bei der Schwester in Kolbermoor verbracht.
Der Vorsitzende Richter fragt die Verkäuferin, warum sie nicht die Wohnung verlassen habe. „Ich wusste mir damals nicht anders zu helfen“. Sie habe Angst um ihr Leben gehabt und nicht gewusst, wie sie alles „auf die Reihe kriegen“ solle. Erst nachdem er am Mittwoch im Schuppen mit Benzin hantiert, ihre Tochter eine „Anleitung für eine Bombe“ entdeckt und der Angeklagte erneut mit ihr habe schlafen wollen, rief die Frau die Polizei.
Der Mann schildert die Geschichte völlig anders. Er spricht von einvernehmlichem „Sex ohne Liebe“. Der Prozess dauert an.
Von Nina Gut
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