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Grafing - Lärmaktionsplan ohne Aktion

Krach an der Bahnlinie: Lärmaktionsplan ohne Aktion

Grafing - Dem Vorwurf des Etikettenschwindels setzt sich derzeit die Regierung von Oberbayern mit der Aufstellung eines sogenannten Lärmaktionsplanes aus. Jedenfalls entstand dieser Eindruck im Grafinger Bauausschuss. Konkrete Maßnahmen werden nämlich nicht damit verknüpft.

Ein Ausschnitt aus dem Lärmaktionsplan: In dem lila Streifen an der Bahnlinie herrscht ein Lärmdruck von über 70 Dezibel, im grauen Bereich einer zwischen 70 und 65, und im roten Bereich herrscht ein Lärm von bis zu 65 Dezibel. Wahrgenommen wird der Bahnlärm zum Teil noch bis Taglaching. repro: Stefan Rossmann

Ein Ausschnitt aus dem Lärmaktionsplan: In dem lila Streifen an der Bahnlinie herrscht ein Lärmdruck von über 70 Dezibel, im grauen Bereich einer zwischen 70 und 65, und im roten Bereich herrscht ein Lärm von bis zu 65 Dezibel. Wahrgenommen wird der Bahnlärm zum Teil noch bis Taglaching. repro: Stefan Rossmann

Eine Aktion ist in landläufigem Sinne mit einer konkreten Handlung verbunden. In diesem Fall bestand die Handlung bisher allein darin festzustellen, dass 60 Bewohner von Grafing einer permanenten Lärmbelastung von über 70 Dezibel ausgesetzt sind, die von der Bahnlinie ausgehen.

So ein Dauerschalldruck herrscht normalerweise nach der Definition der Arbeitsschutzverordnung in einem Industriegebiet. Weitere 50 Einwohner der Stadt Grafing sind mit einer Belastung über dem Nachtwert von 60 db(A) betroffen.

„Damit bestehen Indizien für das Vorliegen eines Lärmbrennpunktes“, informierte die Verwaltung in der jüngsten Bauausschusssitzung. Allerdings musste Bauamtsleiter Josef Niedermaier von der Stadtverwaltung gleich wahrheitsgemäß berichten: „Ich hoffe, dass wir keine falschen Erwartungen wecken. Der Lärmaktionsplan hat lediglich einen Informationsanspruch.“

Die Zuständigkeit für die fachrechtliche Bewertung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen an Schienenwegen liegt beim Bundesverkehrsministerium, beim Eisenbahn-Bundesamt und bei der DB Netz AG, die „ohne deren Zustimmmung nicht zu Schutzmaßnahmen verpflichtet werden können“, wie die Bauausschuss informiert wurde. Genauso gut könnte man das örtliche E-Werk verpflichten wollen, dass man von dem dort produzierten Strom keinen Schlag mehr bekommen soll.

Insofern hat die Grafinger Verwaltung mit ihrer düsteren Erkenntnis vermutlich Recht: „Das Ergebnis ist natürlich sehr ernüchternd - Vorgaben gegenüber der für den Lärm verantwortlichen Behörden und Stellen können zwar nicht gemacht werden, Vorgaben für die Gemeinden hinsichtlich ihrer künftigen Bauleitplanung aber schon.“

Deshalb könnte der Lärmaktionsplan von den Bahnverantwortlichen vermutlich sogar dazu benutzt werden, um ihre Interessen gegenüber der Bevölkerung durchzusetzen. Die kommunale Mitwirkung sei „sehr begrenzt und überschaubar“.

Immerhin macht sich wenigstens die Stadt Grafing Gedanken darüber, inwieweit den betroffenen Anliegern überhaupt Hilfe angedeihen könnte. Eine wirksame Lärmreduzierung auf der für Personen- und Güterfernverkehr bedeutsamen Bahnstrecke München-Rosenheim sei nur durch eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen zu erreichen.

Ursache für die Hauptbelastung ist eindeutig der Güterverkehr. „Die Stadt Grafing appelliert mit Nachdruck daran, für die bebauten Bereiche in Grafing-Bahnhof, Schammach und Oberelkofen die Errichtung von Lärmschutzwänden als dringend notwendige Schutzmaßnahmen vorzusehen“, heißt es in der Stellungnahme zum Lärmaktionsplan.

Diese Forderung könnte vielleicht Unterstützung von ganz anderer Seite bekommen, als bisher vermutet. Im Regionalplan ist Grafing-Bahnhof nämlich als Standort qualifiziert, der für eine schienengestützte Siedlungsentwicklung besonders geeignet erscheint.

„Dieser strategische Ansatz, Wohnsiedlungen in der fußläufigen Nähe zu Bahnhaltepunkten anzuordnen und damit den Individualverkehr zu vermindern, kann aber nur verwirklicht werden, wenn dort auch eine wohngerechte Lärmsituation geschaffen wird“, argumentiert die Stadt.

Von Michael Seeholzer

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