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"Spinnenmann" erscheint nicht vor Gericht

"Spinnenmann" erscheint nicht vor Gericht

Grafing - Hunderte Schlangen, Spinnen, Echsen und andere Tiere holte das Veterinäramt im Sommer 2008 aus einem Haus in Grafing. Nun sollten sich vier Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht verantworten. Doch die Verhandlung dauerte nicht lange.

© Stefan Rossmann

Das große Kriechen hat ein Ende: Im Juli 2008 wurden die Tiere aus dem Haus in der Wolfsschlucht befreit. 

Es kreuchte und fleuchte in dem Anwesen in der Wolfsschlucht: 153 Spinnen und Skorpione, 411 Wirbeltiere und tausende von Käfern tummelten sich in zum Teil zu kleinen Behältern als die Mitarbeiter des Veterinäramtes im Juli vor vier Jahren anrückten. Der umstrittene Krebsforscher Dr. Dirk Weickmann, bekannt geworden als „Spinnenmann“, hatte das Elternhaus des Grafinger Stadtrats Max-Josef Schlederer gemietet, um Forschungsarbeiten zu betreiben. Der damals 41-jährige Weickmann gewann aus den Tieren unter anderem Gift und Mundsekret. Schlederer selbst war laut eigener Aussage ahnungslos. Aufgeflogen war die ganze Sache, weil keine Miete gezahlt wurde. Die beschlagnahmten Tiere kamen damals in ein Tierheim und in eine Reptilienauffangstation. Offen blieb, wie Weickmann eine derartige Anzahl von Exoten beschaffen konnte. Denn: Bereits vor Jahren hatte das Landratsamt München ein generelles Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen ihn verhängt.

Zum am Donnerstag angesetzten Prozesstag vor dem Ebersberger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Hayler erschienen zwar vier Pflichtverteidiger, allerdings nur ein Angeklagter. Gleichzeitig bekam Hayler kurz vor Verhandlungsbeginn einen Befangenheitsantrag auf den Tisch, den die Wahlverteidigerin Weickmanns gestellt hatte.

Hintergrund: Sowohl Weickmann als auch zwei weitere Angeklagte beanspruchen Immunität für sich, da sie als „Wissenschaftsattachés von Sierra Leone“ bei der UNESCO in Paris eingetragen seien. Auf diese Tatsache angesprochen, soll Hayler am Dienstag in einem Telefongespräch zu der Verteidigerin gesagt haben, die Immunität interessiere ihn nicht und darauf gehe er nicht ein. Laut Verteidigerin zeuge dies von Voreingenommenheit des Richters, der von vorneherein von der Schuld des Angeklagten ausgehe. Er sei aus diesem Grund wegen Befangenheit als Vorsitzender abzulehnen.

Hayler, der den Antrag im Sitzungssaal verlas, betonte, man habe beim Auswärtigen Amt nachgefragt, ob für die Angeklagten Immunitätsstatus bestehe. Dort seien die Namen jedoch nicht bekannt.

„Eine Akkreditierung bei der UNESCO in Paris bedeutet nicht gleichzeitig auch Privilegien in anderen Staaten“, erklärte Hayler auf Nachfrage der Ebersberger Zeitung. Im übrigen seien die Äußerungen während des Telefonats mit der Verteidigerin nicht gefallen. Der Staatsanwalt stellte den Antrag, den Befangenheitsantrag abzulehnen. Weiter forderte er, Haftbefehl gegen die drei nicht erschienen Angeklagten zu erlassen.

Wie geht es weiter? Hayler muss zunächst eine dienstliche Stellnungnahme verfassen, über die dann entschieden wird. Entschieden werden muss auch über die gestellten Anträge, ehe letztlich der Haftbefehl erlassen werden kann. Wo sich die Angeklagten derzeit aufhalten, darüber konnte nur spekuliert werden. Bei einem war die Rede von der Schweiz als Aufenthaltsort.

Von Tanja Beetz

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