Grafrath - Weil sie ihre beiden Adoptivtöchter gequält haben, wurden Eheleute wegen der gemeinsamen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
18 Tage lang hatten die 57-Jährige und der 65-Jährige aus Grafrath auf der Anklagebank des Brucker Amtsgerichtes geschwiegen. Gestern, im Verlauf eines turbulenten Verhandlungstages endlich ließen sie durch ihre Verteidiger ihre Schuld einräumen. Ein Wort der Entschuldigung oder Reue brachten beide nicht über die Lippen. „Ich schließe mich meinem Verteidiger an“, war der einzige Satz, den sie seit Prozessbeginn im Februar von sich gaben. Auch das Urteil hörten beide völlig emotionslos an, während eine Adoptivtochter in Tränen aufgelöst die Verkündung verfolgte. Die heute 24- und 22-jährigen Opfer bekommen je 6000 Euro Schmerzensgeld von dem Ehepaar. Einige Taten waren bereits verjährt.
Anfang der 1990er-Jahre hatten die Grafrather die Mädchen in der Ukraine adoptiert. Vorher hatte die Frau mehrere Fehlgeburten. Eigene Zwillinge starben im Säuglingsalter. Nach der Adoption war anfangs alles gut. Doch dann erwiesen sich die Töchter als schwierig. Um sie in den Griff zu bekommen, entwickelte das Paar ein „perfides Sanktionssystem“, wie eine Anwältin der Opfer es formulierte.
Mitte der 90er-Jahre nahm das Jugendamt die Kinder erstmals aus der Familie. Sie kamen in ein Heim. Die 57-Jährige und ihr Mann besuchten die Mädchen dort, überschütteten sie mit Geschenken und versprachen, dass alles besser wird. Schließlich kehrten die Kinder freiwillig zu ihnen zurück.
Danach brach die Hölle erst richtig über sie herein. 1999 wurde dem Paar endgültig das Sorgerecht entzogen. „Den Mädchen wurde die Kindheit zerstört“, betonte die Anwältin der Älteren. Bis heute leiden die jungen Frauen an den Folgen der Quälereien. Die 22-Jährige ist seit fünf Jahren in Therapie. Auch in dem Prozess hat das Ehepaar seine Adoptivtöchter nicht geschont. Es präsentierte Fotoalben, die eine heile Welt vorgaukelten, und zwangen so beide Frauen mehrmals auszusagen.
Selbst am letzten Verhandlungstag wollte die 57-Jährige anfangs noch ihre Unschuld beweisen. Ihr Anwalt beantragte eine tagelange Unterbrechung des Verfahrens. Als das Gericht abwinkte, stellte er einen Befangenheitsantrag. Erst als dieser abgelehnt wurde, lenkte seine Mandantin ein. Die Verteidiger einigten sich mit Gericht und Nebenklage auf ein Strafmaß nach dem Geständnis. sus
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